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US-Armee: Folter in Abu Ghraib: Urteil aufgehoben

Die Folterfotos aus dem irakischen Gefängnis Abu Ghraib lösten 2004 weltweit Entsetzen aus. Doch nur ein einziger Offizier musste sich wegen des Skandals vor Gericht verantworten. Die US-Armee entschied nun: Ein Verweis reicht aus.

Die US-Armee hat die Rüge gegen den einzigen angeklagten Offizier im Zusammenhang mit Folter im irakischen Gefängnis Abu Ghraib bei Bagdad aufgehoben. Der Kommandant des Heeresbezirks Washington, General Richard Rowe, befand nach Militärangaben, dass der  Schuldspruch gegen Oberstleutnant Steven Jordan in Form eines Bußgelds und eines Tadels hinfällig sei. Unter Berücksichtigung der Eingaben der Verteidigung sei ein verwaltungsrechtlicher Verweis ausreichend, entschied der General, der im vergangen Jahr den Prozess des Militärgerichts in Fort Meade bei Washington geleitet hatte. Im Gegensatz zu einem Tadel taucht ein verwaltungsrechtlicher Verweis nicht in den Akten auf.

Das Kriegstribunal hatte den 51-jährigen Jordan damals förmlich wegen Missachtung von Vorgesetzten getadelt. Die schwereren Vorwürfe der Misshandlung irakischer Gefangener im Gefängnis von Abu Ghraib und der Vernachlässigung seiner Pflicht hatte das Gericht fallengelassen. In dem Urteil vom August 2007 wurde Jordan, dem Chef der Verhörabteilung des Gefängnisses zwischen September und Dezember 2003, lediglich zur Last gelegt, 2004 in zwei E-Mails mit einem Kollegen die Misshandlungen erörtert zu haben, obwohl er zum Schweigen über die Vorfälle aufgefordert worden war. Für die Missachtung von Anweisungen hätte er theoretisch bis zu fünf Jahre in Haft kommen können.

Die Folterungen in Abu Ghraib waren 2004 durch die Veröffentlichung von Fotos publik geworden, die weltweit Empörung auslösten. In der Angelegenheit wurden nur elf Soldaten mit Mannschaftsdienstgraden verurteilt, aber keine Offiziere. Der als  Rädelsführer geltende Charles Graner wurde in den USA von einem Militärgericht zu 10 Jahren Haft verurteilt. Seine Freundin Lynndie England, die auf vielen der Fotos zu sehen war, wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. (jam/AFP)

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