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Hessens Regierungschef und früherer Innenminister Volker Bouffier muss vor dem NSU-Untersuchungsausschuss aussagen.

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Update

V-Leute nur schriftlich befragt: Bouffier wehrt sich gegen Vorwürfe wegen NSU-Ermittlungen

Viele Fragen ranken sich bis heute um den NSU-Mord 2006 in Kassel. Hat der Ex-Innenminister und heutige hessische Regierungschef Bouffier damals Ermittlungen behindert? Der CDU-Mann sagt Nein.

Der hessische Regierungschef Volker Bouffier (CDU) hat Vorwürfe zu seinem Vorgehen bei der Aufklärung der Neonazi-Mordserie vehement zurückgewiesen. Was er getan habe, sei kein Fehler gewesen, „es war richtig und rechtlich geboten“, sagte der frühere hessische Innenminister am Freitag im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages in Berlin. Bouffier hatte 2006 als Innenressortchef - nach dem Mord an dem Internetcafé-Betreiber Halit Yozgat in Kassel - Aussagegenehmigungen für V-Leute des hessischen Verfassungsschutzes verweigert. Die mutmaßlichen Rechtsterroristen der Terrorzelle NSU hatten den türkischstämmigen Internetcafé-Betreiber im April 2006 erschossen.

Ein Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes hatte kurz vor oder sogar während der Tat in dem Café gesurft. Der Verfassungsschützer befand sich nach eigener Aussage zufällig am Tatort. Trotz Drängens der Polizeiermittler verweigerte Bouffier die Aussagegenehmigung für fünf V-Leute, die dieser Verfassungsschützer geführt hatte. Der CDU-Politiker begründet dies bis heute mit dem Schutz der Geheimdienstquellen. Der Verfassungsschützer galt zeitweise selbst als tatverdächtig, er wurde aber nach umfangreichen Ermittlungen entlastet.

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Bouffier sagte im Untersuchungsausschuss: „Es ging damals nie um die Frage, ob die V-Leute überhaupt aussagen sollen.“ Die Frage sei lediglich gewesen, ob sie mittelbar oder unmittelbar befragt werden sollten. „Ich habe mir meine Entscheidung nicht leicht gemacht“, betonte er. Eine direkte Vernehmung hätte jedoch nicht zur Aufklärung beitragen können, sehr wohl aber Sicherheitsinteressen beeinträchtigt. Es gebe heute wie vor sechs Jahren keinen einzigen Hinweis darauf, dass eine direkte Vernehmung mehr Erkenntnisse gebracht hätte als eine indirekte. Die V-Leute wurden damals schließlich schriftlich befragt.

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„Welches Interesse sollte ich gehabt haben, die Arbeit der Polizei zu behindern?“, sagte der CDU-Politiker zu den Vorhaltungen gegen ihn. Er beklagte, Abgeordnete aus dem Untersuchungsausschuss hätten sich bereits vor seiner Zeugenvernehmung mit Mutmaßungen, Behauptungen und Unterstellungen zu Wort gemeldet. Unter anderem habe der Ausschussvorsitzende Sebastian Edathy (SPD) ihm öffentlich eine Behinderung der Strafverfolgung vorgeworfen. Dies sei nicht nur falsch, sondern ehrenrührig. „Ich weise diese Unterstellung in aller Form zurück“, sagte Bouffier.

Edathy versicherte, er sei unvoreingenommen. Es stellten sich aber viele Fragen zu Bouffiers Vorgehen. Die SPD-Obfrau im Ausschuss, Eva Högl, kritisierte, Bouffier habe den Schutz von V-Leuten über die polizeilichen Ermittlungen in einer bundesweiten Mordserie gestellt. „Aus den Akten habe ich den Eindruck, dass er ein eiskalter Bürokrat ist“, sagte sie mit Blick auf den CDU-Politiker.

Der Unions-Obmann Clemens Binninger (CDU) wertete das Handeln des damaligen hessischen Innenministers dagegen als nachvollziehbar. Den Vorwurf der Ermittlungsbehinderung halte er für absurd.

Bouffier war der erste amtierende Ministerpräsident, der in dem Untersuchungsausschuss Rede und Antwort stehen musste. Das Gremium untersucht sei Jahresbeginn die Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ und die Ermittlungspannen bei der Aufklärung der Verbrechen.(dpa)

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