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Politik: Vater wider Willen ein Fall für Karlsruhe

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht muss erstmals darüber entscheiden, ob Eltern mit Zwangsgeld zum Kontakt mit ihren Kindern verpflichtet werden können. Am Mittwoch verhandelte der Erste Senat über die Verfassungsbeschwerde eines Vaters, dem vom Oberlandesgericht Brandenburg 25 000 Euro Zwangsgeld angedroht wurden.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht muss erstmals darüber entscheiden, ob Eltern mit Zwangsgeld zum Kontakt mit ihren Kindern verpflichtet werden können. Am Mittwoch verhandelte der Erste Senat über die Verfassungsbeschwerde eines Vaters, dem vom Oberlandesgericht Brandenburg 25 000 Euro Zwangsgeld angedroht wurden. Der mit einer anderen Frau verheiratete Vater argumentiert, regelmäßige Besuche des Kindes würden seine Ehe gefährden.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) befürwortete am Mittwoch in Karlsruhe grundsätzlich die Möglichkeit von Zwangsgeldern. Wenn beispielsweise ein todkrankes Kind seinen Vater sehen wolle, wögen dessen Interessen stärker als die des Vaters. Im konkreten Fall äußerte Zypries jedoch Zweifel an der Weisheit der OLG-Entscheidung. Hier trügen womöglich die Eltern ihren Konflikt über das Kind aus. Horst-Heiner Rotax vom Deutschen Familiengerichtstag berichtete aus eigener Richtererfahrung, wonach in einem Fall ein erzwungener Kontakt zu einer Beziehung zwischen Vater und Kind führte, in einem anderen Fall scheiterte. Grundsätzlich sprach sich der Verband aber für die Möglichkeit von Zwangsmitteln aus. Auch der Zusammenschluss „Väteraufbruch für Kinder“ hält sie für zumutbar. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge beurteilte dagegen erzwungene Kontakte als abträglich für das Kindeswohl. ukn

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