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Politik: Verbot der Beschneidung gefordert Terres des Femmes: 19 000 Frauen betroffen

Berlin - Mit den Einwanderinnen ist auch die Genitalverstümmelung in Deutschland angekommen. Nach einer neuen Berechnung der Menschenrechtsorganisation Terres des Femmes leben in Deutschland mindestens 19 000 Frauen mit verstümmelten Genitalien, und mindestens 4000 Mädchen sind gefährdet.

Berlin - Mit den Einwanderinnen ist auch die Genitalverstümmelung in Deutschland angekommen. Nach einer neuen Berechnung der Menschenrechtsorganisation Terres des Femmes leben in Deutschland mindestens 19 000 Frauen mit verstümmelten Genitalien, und mindestens 4000 Mädchen sind gefährdet. Das sagte Franziska Gruber von Terres des Femmes dem Tagesspiegel.

In der vergangenen Woche trafen sich Expertinnen aus der Entwicklungspolitik mit Innenpolitikerinnen bei einer Tagung der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ). Dabei entstand die Idee, einen runden Tisch zum Thema zu bilden, bei dem das Familien-, das Entwicklungs-, das Justiz- und das Innenministerium gemeinsam darüber beraten, wie mit dem Problem in Deutschland künftig umgegangen werden soll. Kerstin Lisy von der GTZ wünscht sich, dass als Ergebnis eines solchen runden Tisches ein „Aktionsplan zum Schutz gefährdeter Mädchen“ stehen wird. Außerdem hat Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) bei der Tagung angekündigt, sie wolle das Thema Genitalverstümmelung (Female Genital Mutiliation, FGM) im Rahmen der G-8- Präsidentschaft Deutschlands bei den zwei Treffen mit afrikanischen Regierungen ansprechen.

Bisher ist Genitalverstümmelung in Deutschland kein eigener Straftatbestand. In der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsabgeordneten Sibylle Laurischk vom Mai weist die Bundesregierung darauf hin, dass FGM als Körperverletzung strafbar sei. Auf eine frühere mündliche Anfrage Laurischks sagte Justizministerin Brigitte Zypries, sie sehe in dieser Frage „keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf“. Das kann Franziska Gruber nicht verstehen. Terres des Femmes fordert einen eigenen Straftatbestand, damit die Verstümmelung verfolgt werden kann. Bisher hätten Anzeigen gegen Ärzte nie zu einem Prozess geführt, weil dafür die rechtliche Grundlage gefehlt habe, argumentiert Gruber.

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