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Politik: Verbrauchergesetz: Bei Anruf Auskunft

Den Behörden sind die Hände gebunden. Obwohl sie wissen, dass die von ihnen untersuchten Würste, entgegen der Versicherung auf dem Etikett, Rindfleisch enthalten, haben sie keine Möglichkeit, die Käufer zu warnen.

Den Behörden sind die Hände gebunden. Obwohl sie wissen, dass die von ihnen untersuchten Würste, entgegen der Versicherung auf dem Etikett, Rindfleisch enthalten, haben sie keine Möglichkeit, die Käufer zu warnen. "Wir sind nicht befugt, Ross und Reiter zu nennen", sagt Peter Knitsch vom nordrhein-westfälischen Verbraucherschutzministerium. Das soll sich ändern. Am Mittwoch bringt Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) ein Gesetz in das Bundeskabinett, das Verbrauchern weiter gehende Informationsrechte geben soll - das Verbraucherinformationsgesetz.

Künast hatte größere Pläne, als sie im vergangenen November ihre Eckpunkte vorlegte. Sie wollte den Verbrauchern nicht nur über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände Informationsrechte einräumen. Der Auskunftsanspruch sollte für alle Produkte und Dienstleistungen gelten - sei das eine Waschmaschine oder ein Aktienfonds. Zudem sollten die Konsumenten das Recht bekommen, von Unternehmen Auskunft zu bekommen, welche Stoffe sie verarbeiten, wie und wo sie produzieren.

Doch der Widerstand der Industrie, des Wirtschaftsministers und der Justizministerin, war zu stark. Der Passus wurde gestrichen, weil das Gesetz sonst keine Chance mehr gehabt hätte, noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet zu werden, räumt Staatssekretär Alexander Müller aus dem Verbraucherschutzministerium ein. Stattdessen werden jetzt Gespräche über eine Selbstverpflichtung der Anbieter geführt. Renate Künast ist sich sicher, dass sich ein bestehendes Gesetz leichter erweitern lässt als es ganz neu durchzusetzen. In der kommenden Legislaturperiode könnten also die Informationspflicht der Wirtschaft und eine Ausweitung des Geltungsbereichs wieder auf die Tagesordnung kommen.

Das könnte aber auch schneller gehen. Niedersachsen hat einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht. Er enthält eine Auskunftspflicht der Industrie. "Der Entwurf des Bundes ist nicht ausreichend", kritisiert Falk Schäfers vom Landwirtschaftsministerium in Hannover. Unterstützt wird Niedersachsen vor allem von Nordrhein-Westfalen. Gegenwind kommt dagegen aus Hessen und Baden-Württemberg. Beiden Ländern ist die klare Begrenzung auf Lebensmittel und Bedarfsgegenstände wichtig. Und Matthias Wolf, Pressesprecher des Stuttgarter Landwirtschaftsministeriums, sagt auch, dass eine Informationspflicht der Industrie nur sinnvoll sei, wenn sie europaweit eingeführt werde.

Selbst das abgespeckte Gesetz geht der Industrie noch zu weit. "Die meisten Beanstandungen der Behörden führen zu nichts", sagt Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie. Sollten die Produkte aber vor Abschluss der Untersuchungen in die Schlagzeilen kommen, würden Unternehmen in ihrer Existenz gefährdet.

Den Verbraucherverbänden dagegen geht das Gesetz nicht weit genug. "Es ist sehr kurzsichtig, sich auf Lebensmittel zu beschränken", sagt Carel Mohn vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Er kritisiert vor allem das Verhalten des Wirtschaftsministeriums, das ständig versuche, das Verbraucherschutzministerium "an die Lebensmittel zu ketten"

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