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Politik: Verdacht der Geldwäsche: Fall Holzer: Akten angefordert

Bei ihren Ermittlungen gegen den Geschäftsmann Dieter Holzer will die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ein Rechtshilfeersuchen an Frankreichs Behörden stellen. Man werde um die Übersendung von Ermittlungsakten zum Fall Elf Aquitaine bitten, sagte Oberstaatsanwalt Josef Pattar.

Bei ihren Ermittlungen gegen den Geschäftsmann Dieter Holzer will die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ein Rechtshilfeersuchen an Frankreichs Behörden stellen. Man werde um die Übersendung von Ermittlungsakten zum Fall Elf Aquitaine bitten, sagte Oberstaatsanwalt Josef Pattar. Holzer, der im Saarland lebt, wird von Frankreich wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue mit Haftbefehl gesucht. Nach deutschem Recht darf er aber nicht ausgeliefert werden. Die deutschen Behörden ermitteln seit Montag wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen Holzer.

Die deutschen Ermittler interessierten sich für zwei Komplexe aus den französischen Akten, sagte Pattar. Zum einen müsse festgestellt werden, ob sich die Elf-Manager tatsächlich der gewerbsmäßigen Untreue schuldig gemacht hätten. Nur dann nämlich könne der Tatbestand der Geldwäsche auf Holzer zutreffen. Zum andern gehe es um alle Akten, die Holzer und seine Beraterverträge mit Elf direkt beträfen.

Die französischen Behörden verdächtigen Holzer, nur zum Schein Beraterverträge mit Elf geschlossen zu haben. Tatsächlich sei ein Teil der vorgeblichen Honorare an untreue Manager des Mineralölkonzerns zurückgeflossen. Nach Aussage Holzers dagegen handelte es sich um ordentliche Verträge, für die er auch Gegenleistungen erbracht habe.

Die deutschen Behörden hatten mit Ermittlungen gegen Holzer lange gezögert, weil die Rechtslage unklar war. Erst als ersichtlich wurde, dass Honorarzahlungen nicht nur auf Auslandskonten, sondern auch auf ein Konto Holzers im Saarland geflossen waren, nahm die Saarbrücker Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf.

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