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Politik: VEREINIGTE STAATEN Zur Abschreckung

Todesstrafe, Pranger, Kameras im Gerichtssaal, Schmerzensgelder in Milliardenhöhe, Geschworene, gewiefte Anwälte: Kaum ein gesellschaftspolitischer Bereich unterscheidet Amerika stärker von Europa als das Justizwesen. Aus deutscher Perspektive wirken viele US-Praktiken willkürlich, archaisch, übertrieben und unfair.

Todesstrafe, Pranger, Kameras im Gerichtssaal, Schmerzensgelder in Milliardenhöhe, Geschworene, gewiefte Anwälte: Kaum ein gesellschaftspolitischer Bereich unterscheidet Amerika stärker von Europa als das Justizwesen. Aus deutscher Perspektive wirken viele US-Praktiken willkürlich, archaisch, übertrieben und unfair. Der Vergeltungsgedanke etwa oder die Abschreckungshoffnung, die sich oft an harte Urteile knüpft.

In der Tat ist das Rechtsverständnis hier wie dort fast gegensätzlich. In Deutschland herrscht ein schriftlich fixiertes, der abstrakten Römischen Tradition entlehntes Gelehrtenrecht, das man gründlich studiert haben muss, um es richtig anwenden zu können. Eher kühl als heiß. Recht ist, was geschrieben steht. Die Kehrseite hat einst Bärbel Bohley formuliert: Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat.

In Amerika dagegen wird ein durch Präzedenzfälle und Erfahrung geprägtes Gewohnheitsrecht praktiziert. Über Schuld und Unschuld befindet eine Jury, die aus Laien besteht. Der Richter hat eher die Funktion eines Moderators. Weil Geschworene das Urteil fällen, hängt das Recht in erster Linie von deren Gerechtigkeitsempfinden ab. Recht ist, was als gerecht empfunden wird.

Die stärkere Bindung des Rechts an ein allgemeines Gerechtigkeitsgefühl öffnet bei der Strafzumessung den Raum für Vergeltungs-, Abschreckungs- und Sühnekriterien. Die Zeugenbefragung dient nicht allein der Beweisaufnahme, sondern auch der Beeinflussung der Geschworenen. Die Rhetorik der Anwälte ist mindestens so wichtig wie deren Kenntnis der Paragrafen. Ob im O.-J.-Simpson- oder Michael-Jackson-Prozess: Vertreter von Anklage und Verteidigung müssen medienerfahren sein, Stimmungen manipulieren können. Nicht selten werden PR-Agenturen angeheuert. Das wiederum führt dazu, dass die Geschworenen sich nicht über ihren Fall in den Medien informieren dürfen.

Von „Erin Brockovich“ bis „Ally McBeal“, von den „Zwölf Geschworenen“ bis zu „Philadelphia“: Weil in Amerika nicht Gelehrte über Recht und Gerechtigkeit das letzte Wort haben, sondern Gefühle und Einsichten, sind Prozess- und Justizfilme ein fester Bestandteil der Populärkultur. Und weil klar ist, dass Menschen über Menschen befinden – und Objektivität ein Ideal sein kann, aber keine Praxis –, werden obere Richter von Politikern ernannt. Insbesondere die Verfassungsrichter amtieren auf Lebenszeit und prägen mit ihren Urteilen die Gesellschaft.

Neben den Prominentenprozessen genießen solche Verfahren die größte Aufmerksamkeit, in denen gesellschaftliche Großkonflikte verhandelt oder ungewöhnliche Strafen verhängt werden. Zu den Ersteren zählen die Grenzen der Religions- und Meinungsfreiheit, das Spannungsfeld aus Traditionsbewahrung und Diskriminierungsverbot (political

correctness) sowie moralische Themen (Beginn und Ende des menschlichen Lebens, Abtreibung, Sterbehilfe). In die zweite Kategorie fallen Sammelklagen gegen Großunternehmen (Tabakindustrie) und sogenannte „shaming punishments“, die vorübergehende Entehrung

beziehungsweise öffentliche Zurschaustellung von Delinquenten.

Weitgehend unumstritten ist das Prinzip der Transparenz. Was öffentlich ist, darf auch gezeigt werden. Was man schildern darf, darf man auch filmen. Alle Medien – ob Presse, Radio, Internet oder TV – müssen gleich behandelt werden. Eine Privilegierung einzelner Medien verstößt gegen das Gleichheitsgebot. Auf diesen vier Grundsätzen basiert die

Praxis, auch Kameras – die freilich meist fest installiert sein müssen, um den Verhandlungsverlauf nicht zu stören – in Prozessen zuzulassen. Die Unterscheidung zwischen Print- und Fernsehöffentlichkeit wirkt in

Amerika jedenfalls willkürlich. Eine Ausnahme bilden selbstverständlich Verfahren, in denen Kinder im Zeugenstand stehen, wie etwa beim

Michael-Jackson-Prozess. Malte Lehming

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