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Verfassungsgericht: Karlsruhe macht Weg für Griechenland-Hilfe frei

Ein Eilantrag für einen Stopp der umstrittenen deutschen Griechenland-Hilfe wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgewiesen. Damit ist der Weg für die Notkredite von bis zu 22,4 Milliarden Euro frei.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für die umstrittene deutsche Griechenland-Hilfe frei gemacht. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das am Freitag von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz wurde als unbegründet abgewiesen. Das teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit. (2 BvR 987/10) Die Bundesregierung und die Grünen begrüßten am Samstag in Berlin die Entscheidung.

Fünf Wissenschaftler hatten nach der Verabschiedung des Gesetzes für die Griechenland-Hilfe Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Professoren wollten per Eilantrag erreichen, dass das höchste deutsche Gericht die Ausfertigung und den Vollzug des Gesetzes untersagt. Dies lehnte das Gericht in seiner am Samstag veröffentlichten Entscheidung ab. Das Gesetz war noch am Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und ist damit in Kraft.

Es geht um eine Bundesbürgschaft für deutsche Not-Kredite für Griechenland von bis zu 22,4 Milliarden Euro innerhalb von drei Jahren. Sie sind Teil des Rettungspakets von bis zu 110 Milliarden Euro von Internationalem Währungsfonds (IWF) und Euro-Gruppe. Damit soll ein Staatsbankrott Griechenlands verhindert und die Stabilität in der europäischen Währungsunion gesichert werden.

„Das Bundesverfassungsgericht hat keine hinreichenden Anhaltspunkte, die zu der Annahme zwingen, dass die währungs- und finanzpolitische Einschätzung der Bundesregierung fehlerhaft ist“, heißt es in der Entscheidung der Karlsruher Richter. Sollte jetzt eine einstweilige Anordnung ergehen, die Übernahme der Gewährleistung des Bundes für die Kredite sich später aber als verfassungsrechtlich zulässig erweisen, „drohen der Allgemeinheit schwere Nachteile“.

Deutschland müsste im Fall einer einstweiligen Anordnung seine Mithilfe am Rettungspaket für Griechenland „gerade dann abbrechen, wenn sie gefordert ist“, schreiben die Verfassungsrichter. Dies würde nicht nur die Erwartungen der Euro-Partner enttäuschen. „Die Unaufschiebbarkeit der Maßnahme und das Volumen des dann fehlenden Hilfsanteils würde vor allem die Realisierbarkeit des Rettungspakets insgesamt infrage stellen.“

Schon gegen den Euro geklagt

Zu den Klägern gehören die sogenannten Euro-Rebellen um den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider. Beteiligt an der Klage sind auch die Ökonomen Joachim Starbatty, Wilhelm Nölling und Wilhelm Hankel sowie der ehemalige Thyssen-Chef Dieter Spethmann. Mit Ausnahme Spethmanns hatten die Professoren bereits 1998 gegen die Einführung des Euro geklagt. Auch damals waren sie erfolglos.

Nach ihrer Meinung verstößt die Hilfe für Griechenland gegen EU- Recht. Auch würden das im Grundgesetz garantierte Recht auf demokratische Teilhabe sowie das Grundrecht auf Eigentum verletzt. Aus Sicht der Kläger bedeutet die Hilfe für Griechenland den Weg in eine „Haftungsgemeinschaft“. Die Grenzen der europäischen Integration, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag 2009 gesetzt hatte, seien damit überschritten.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte, die Bundesregierung sei mit der Entscheidung Karlruhes in ihrer juristischen Auffassung bestätigt worden. Wenn der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden soll, sei ein besonders strenger Maßstab für die Beurteilung der Voraussetzungen anzulegen.

Das Bundesverfassungsgericht habe die Folgen einer einstweiligen Anordnung sorgsam mit der Krise in der Euro-Zone abgewogen. Die Frage, wie die Stabilität des Euro gewahrt bleiben könne, sei zuerst eine politische und ökonomische, so Leutheusser-Schnarrenberger. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Jürgen Trittin, erklärte: „Wir begrüßen es, dass die Klage einiger Anti-Europäer gescheitert ist.“ Notwendig seien eine stärkere wirtschaftspolitische Koordinierung in der EU sowie Maßnahmen, die Spekulationen eindämmen. Dazu gehöre eine Finanztransaktionssteuer. Die Grünen hatten mit Union und FDP die Hilfen im Bundestag gebilligt. Die SPD hatte sich wegen weitergehender Forderungen enthalten, die Linke ist komplett dagegen.

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