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Verfassungsgerichts-Urteil: Karlsruhe erleichtert Vaterschaftsnachweis

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Männern bei Vaterschaftstests gestärkt. Laut Urteil haben Männer grundgesetzlich verbürgtes Recht zu erfahren, ob sie der biologische Vater ihrer Kinder sind.

Karlsruhe - Bis März 2008 muss eine rechtliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass Männer im Zweifel leichter als bisher ihre biologische Vaterschaft überprüfen lassen können. Heimliche Gentests sind jedoch weiterhin illegal und bleiben als Beweismittel unzulässig, weil sie gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes verstoßen.

Der Erste Senat wies damit im Ergebnis die Verfassungsbeschwerde eines Mannes ab, der ohne Zustimmung der Mutter ein Kaugummi der zwölfjährigen Tochter seiner Ex-Partnerin im Labor hatte untersuchen lassen. Als der Test ihn zu 100 Prozent als biologischen Vater ausschloss, zog er vor Gericht - ohne Erfolg: Der Bundesgerichtshof lehnte vor zwei Jahren die Verwertung heimlicher Tests im Verfahren um die Anfechtung der Vaterschaft ab. Nach dem Urteil der Verfassungsrichter zeigte er sich "froh, dass sich nun gesetzlich etwas tut".

Heimliche Tests weiterhin unzulässig

An der Illegalität solch heimlicher Tests ändert sich zwar auch in Zukunft nichts. Laut Urteil haben Männer wie der Kläger jedoch ein grundgesetzlich verbürgtes Recht zu erfahren, ob sie auch der biologische Vater ihrer Kinder sind. Nach Maßgabe der Karlsruher Richter reicht künftig allein der "Zweifel an der Vaterschaft" aus, um solch ein Verfahren einleiten zu können. Das Vaterschaftsanfechtungsverfahren sei dafür jedoch nicht der geeignete Weg. An dessen Ende stehe bei einem negativen Gentest immer die zwingende rechtliche Trennung von Vater und Kind. Es gebe aber durchaus Fälle, in welchen Männer sich Kindern so verbunden fühlen, dass sie weiterhin für sie sorgen wollen, obwohl sie nicht deren Erzeuger sind.

Weil deshalb das Recht auf Kenntnis der Vaterschaft nicht zwingend darauf abzielt, eine Vaterschaft zu beenden, darf der Gesetzgeber laut Urteil an das neue zusätzliche Verfahren auch nicht die selben hohen Anforderungen stellen wie an eine Anfechtungsklage. Weil die Grundrechte der Mütter dann auch weniger schwer wiegen als die der Väter, müssen sie in Vaterschaftstests einwilligen. Zwar dürfe eine Mutter grundsätzlich selbst darüber befinden, ob und wem sie Einblick in ihr Intimleben gebe. Doch weil sie den Mann zuvor "an ihrem Geschlechtsleben hat teilhaben lassen", habe sie damit das "Kenntnisinteresse des Mannes an der Abstammung ihres Kindes mitbegründet".

Ministerium prüft Möglichkeit der gerichtlichen Anordnung

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), sagte, Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) habe die Entscheidung des Gerichts erwartet. Es werde nun geprüft, ob ein Vaterschaftstest etwa gerichtlich angeordnet werden kann, wenn solch ein Gentest zuvor dem rechtlichen Vater verweigert worden war. Für diese Lösung hatte der Präsident des Karlsruher Gerichts, Hans-Jürgen Papier, bei der Urteilsverkündung plädiert und auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf Bayerns hingewiesen. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte mit Blick auf diesen Gesetzentwurf der "Augsburger Allgemeinen", es sei dringend notwendig, Vätern bessere Mittel der Aufklärung an die Hand zu geben.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb, forderte, dass anonyme Vaterschaftstests zum Schutz des Familienfriedens weiter möglich sein sollen. Es sei für ihn unverständlich, wenn Zypries beabsichtige, dass der "gehörnte, zur Unterhaltszahlung für ein Kuckuckskind verpflichtete Zahlvater" für die Nutzung eines anonymen Abstammungstests auch noch mit einer Freiheitsstrafe belegt werden soll". Ähnlich äußerte sich der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen. Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth forderte, bei der nun fälligen Neuregelung die Interessen des Kindes zu berücksichtigen. (tso/AFP/dpa)

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