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Innere Sicherheit: Verfassungsrichter überprüfen Datenspeicherungsgesetz

In das Klageverfahren über die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten kommt Bewegung. Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene interne Zuständigkeit für die Beschwerden gegen die seit Anfang des Jahres geltende sechsmonatige Speicherpflicht geklärt.

Wann das Verfahren beginnt, ist nach den Worten einer Gerichtssprecherin zwar immer noch offen, die Zuständigkeiten in dem umfangreichen Verfahren sind aber mittlerweile klar verteilt. Für den Hauptteil der Verfahren ist der Erste Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier zuständig, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Über die Zuständigkeit hatte bereits am Dienstag der für solche Konfliktfälle zuständige "Sechser-Ausschuss" des Gerichts entschieden.

FDP-Politiker klagen

Die Beschwerden der FDP-Rechtspolitiker Burkhard Hirsch, Gerhart Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sowie acht weiterer, vom Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertretener Kläger landen damit im Ersten Senat; federführend ist der für Datenschutz zuständige Richter Wolfgang Hoffmann-Riem.

Weitere Beschwerden, die sich gegen strafprozessuale Regelungen richten, wurden dem Zweiten Senat zugeschlagen. Das Gesetz besagt, dass alle Verbindungen über Festnetz, Handy oder E-Mail - nicht aber die Gesprächsinhalte - für sechs Monate gespeichert werden müssen.

Vielfältige Überwachungsmöglichkeiten

Burkhard Hirsch hatte am Dienstagabend in Karlsruhe die Speicherpflicht als Einstieg in den Überwachungsstaat kritisiert. "Der Staat darf nicht jeden seiner Bürger ohne jeden konkreten Anlass wie einen potenziellen Straftäter behandeln", sagte der frühere Bundestagsvizepräsident bei einer Veranstaltung der Justizpressekonferenz.

Hirsch wies darauf hin, dass moderne Technik schon ohne neue Gesetze vielfältige Möglichkeiten zur Überwachung biete, die früher undenkbar gewesen seien. Mit einer langen Reihe von Gesetzesverschärfungen habe der Bundestag zudem eine "innenpolitische Aufrüstung" betrieben. (iba/dpa)

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