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Politik: Verlieren die Beamten ihre Privilegien?

Die Ministerpräsidenten prüfen Reformideen. Jedes Land soll die Bezahlung selbst regeln können

Seit die Bundesstaatskommission darangeht, die Verfassung zu reformieren, schwitzt die deutsche Beamtenschaft. Denn auf der Reformliste der Kommission steht auch der Artikel 33 des Grundgesetzes, vor allem der Absatz 5. Dort sind die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ verankert. Also die Unkündbarkeit, sichere Laufbahnregeln, berechenbare Besoldung und das Fehlen des Streikrechts. Bringt die Reform des Föderalismus nun das Ende des klassischen Staatsdienertums?

Vorerst wird noch geprüft. Die Ministerpräsidenten wollen schauen, ob eine weitere Flexibilisierung des Beamtenrechts auch ohne Änderung des Artikels 33 möglich ist. In jedem Fall aber wird es eine weitere Regionalisierung, auch bei den Tarifen, geben – weit über bestehen de Möglichkeiten hinaus. „Wir müssen raus aus dem bundeseinheitlichen Rahmen“, sagt Bremens Regierungschef Henning Scherf (SPD). Jedes Land müsse für seine Bediensteten wieder das Sagen haben. Bei einem Personalkostenanteil von 40 Prozent in den Etats – mit wachsender Tendenz – sehen alle Länder dringenden Handlungsbedarf.

Beim Beamtenbund hört man das nicht gern. In drei Kernbereichen zumindest will man ein Aufweichen verhindern: bei der Unkündbarkeit, dem Alimentationsprinzip und dem Laufbahnprinzip. Wobei Beamtenbundschef Peter Heesen darauf verweist, dass die von einigen Ministerpräsidenten geforderte Möglichkeit, Führungsaufgaben befristet zu vergeben, auf Bundesebene schon bestehe. Für Heesen bietet die bestehende Rechtslage genügend Flexibilität. „Leistungsgerechte Bezahlung ist doch schon möglich.“ Zu viel Regionalisierung will der Beamtenbund nicht hinnehmen, schon gar nicht bei der Bezahlung. Heesen spricht vom „törichten Weg des Wettbewerbs um jeden Preis“. Den fürchten auch die ärmeren Länder, die meinen, bei unterschiedlicher Bezahlung gute Beamte zu verlieren. Heesen erinnert an den Überbietungswettbewerb, als die Besoldung bis in die siebziger Jahre noch in Länderhand war. „Der öffentliche Dienst“, sagt er, „soll in ganz Deutschland gleich gut sein.“ Allerdings sind es auch die Ärmeren, die den Artikel 33 kippen würden. Bayern dagegen hat das nicht vor.

Noch ist unklar, ob die Länder die ganze Zuständigkeit beim Beamtenrecht wollen, ob eine bundesweite „Bandbreitenregelung“ reicht oder ob der Bund weiter das Beamtenrecht regelt, die Länder dann aber davon abweichen können.

Die Landtagspräsidenten haben nun einen Vorschlag gemacht, der zu Heesens Forderung passt, „Flexibilität auf einem einheitlichen Grundgerüst“ zu schaffen. Die Parlamentschefs wollen nur das Grundgehalt bundesweit festlegen, die weitere Besoldung – etwa Zuschläge – soll den Ländern freigestellt werden. Auch beim weiteren Beamtenrecht sollten die Länder entscheiden dürfen. Doch müssten „Statusrechte“ bundesweit vergleichbar sein, um die Mobilität auch bei Beamten nicht zu behindern.

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