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VERMITTLUNGSAUSSCHUSS: Nun ist er wieder da

Stichwort: Vermittlungsausschuss.

Der Bundesrat beschäftigt sich am 28. November mit dem BKA-Gesetz. Es ist ein Zustimmungsgesetz, ohne das Plazet des Bundesrats geht also im Gegensatz zu einem Einspruchsgesetz nichts. Wegen der nun aufgetretenen Bedenken der SPD in mindestens zwei Ländern gibt es aber keine Mehrheit. Das Ergebnis wird daher ein Vermittlungsverfahren sein – im Vermittlungsausschuss, dem Kompromissgremium von Bundestag und Bundesrat. Die Vermittlung könnte der Bundesrat selbst anrufen, weil er nun Änderungsbedarf sieht – obwohl er im ersten Durchgang im Juli praktisch keine Einwände geltend gemacht hat. Wahrscheinlicher ist aber, dass abgestimmt und das Fehlen der nötigen Stimmenzahl festgestellt wird – dann können Bundesregierung oder Bundestag die Vermittlung anrufen, um ein komplettes Scheitern zu verhindern. Die erste Vermittlungsrunde wird wohl am 4. Dezember stattfinden. Seit Bestehen der großen Koalition im Bund hat es kaum Vermittlungsverfahren gegeben. Schwarz-Rot hat ja auch im Bundesrat eine Mehrheit – bis heute. Meinungsunterschiede wurden in den letzten drei Jahren meist im Koalitionsausschuss, also auf Parteiebene, ausgebügelt. Tsp

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