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Mit einem Mausklick online. Innenminister Friedrich (CSU) stellte die "Rechtsextremismus-Datei" vor.

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Update

Konsequenz aus NSU-Terror: Vernetzt gegen Nazis: Friedrich startet "Rechtsextremismus-Datei"

Für den Kampf gegen den islamistischen Terror gibt es bereits eine Verbunddatei. Jetzt wird sie auch für die Verfolgung im Bereich Rechtsextremismus eingesetzt - eine Konsequenz aus dem Fall der NSU. Aber nicht alles lässt sich damit machen.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat am Mittwoch die "Rechtsextremismus-Datei" mit einem Mausklick online geschaltet. Er sprach von einem „Meilenstein in der Zusammenarbeit unserer Sicherheitsbehörden“.

Die Verbunddatei ist neben dem Gemeinsamen Abwehrzentrum Rechtsextremismus die zweite Konsequenz aus der Terrorserie des rechten „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU). Sie wurde laut Sicherheitskreisen seit Anfang Juni aufgebaut und folgt dem Vorbild der Anti-Terror-Datei, die sich um die Gefahren des islamistischen Terrors dreht. 36 deutsche Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern befüllen sie und haben Zugriff auf die Daten.

Wie aus Sicherheitskreisen bekannt wurde, war die Datei bis Ende vergangener Woche mit rund 9000 Datensätzen gefüllt, ausgelegt sei sie für bis zu 20 000. Allerdings entspreche diese Zahl nicht gleich Personen. Die Behörden sind gesetzlich verpflichtet, in diese Datei Namen, Geburtsdaten, Adressen, Geschlecht, Aliasnamen, körperliche Merkmale und Ähnliches von Personen aufzunehmen, die im Zusammenhang mit rechtsextremen Aktivitäten stehen.

Video: Rechtsextremismus-Datei in Betrieb genommen

Ähnliche Verbunddateien gibt es zwar jetzt auch schon, neu sei aber, dass es ressortübergreifend Zugriff gebe. Das heißt, sowohl Polizeibehörden als auch Nachrichtendienste können damit arbeiten. Allerdings schränken die Sicherheitsexperten die Möglichkeiten dieser Datei ein. Dass ein Landeskriminalamt einen NSU-nahen V-Mann führt, wie es in Berlin über zehn Jahre der Fall war, wäre mit der Datei auch nicht aufgefallen. „Eine V-Mann-Tätigkeit ist kein Kriterium für die Aufnahme in diese Datei“, heißt es.

Auf die Datei haben nur besonders sicherheitsüberprüfte Personen Zugriff. Außerdem wurde sie vom Bundesamt für Informationstechnik abgenommen. Sie kann zudem nicht von jedem Behördenrechner benutzt werden. Außerdem gibt es zwei Klassifizierungen: offene und verdeckte Personenangaben. Stößt eine Behörde bei ihren Recherchen in der Datenbank auf verdeckte Angaben einer anderen Behörde, so wird diese informiert und muss sich mit der suchenden Behörde in Verbindung setzen.

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