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VERSCHIEBUNG: Entschädigung für Opferangehörige

Die Angehörigen der NSU-Opfer können mit einer finanziellen Entschädigung für die Verschiebung des Prozesses gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und vier mitangeklagte mutmaßliche Unterstützer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) rechnen. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hat den Nebenklägern Entschädigungen zugesagt.

Die Angehörigen der NSU-Opfer können mit einer finanziellen Entschädigung für die Verschiebung des Prozesses gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und vier mitangeklagte mutmaßliche Unterstützer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) rechnen. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hat den Nebenklägern Entschädigungen zugesagt. Sie bedauere die Verlegung des NSU-Verfahrens wegen der Konsequenzen für die Angehörigen, erklärte Merk am Dienstag. „Einen finanziellen Ausgleich wird es in jedem Fall geben.“ Der Ausgleich werde aus dem Justizhaushalt gezahlt. Viele Nebenkläger hatten bereits Fahrkarten gekauft oder Flüge gebucht und Urlaub eingereicht, um beim ursprünglich für Mittwoch vorgesehenen Prozessauftakt dabei sein zu können. Die bayerische Justizministerin sagte, dass die in richterlicher Unabhängigkeit getroffene Entscheidung, den Prozessauftakt zu verschieben, zu akzeptieren sei. Aber sie bedeute für viele der Angehörigen eine zusätzliche Belastung. Wichtig sei ihr nun, dass die Nebenkläger hinreichend informiert würden und „ihnen Hilfe auch für die finanziellen Folgen der Entscheidung angeboten wird“, sagte Merk. Das Ministerium stellt den Angehörigen außerdem am Oberlandesgericht München, wo der NSU-Prozess stattfinden wird, eine Richterin als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Die Ombudsfrau der Regierung, Barbara John (CDU), hatte eine Entschädigung gefordert und begrüßte nun die Entscheidung. „Ich werde alle Nebenkläger anschreiben und sie bitten, mir die Kosten, auf denen sie sitzengeblieben sind zu schicken und ich leite das dann an das bayerische Justizministerium weiter“, sagte John. Organisatorisch müsse trotzdem alles neu aufgestellt werden. Eine Unterkunft haben die Nebenkläger aber wieder. Das Erzbistum München und Freising hatte für den am Mittwoch geplanten Prozessbeginn bereits 30 Zimmer im Exerzitienhaus Fürstenried geblockt. Am nun für Montag, 6. Mai, geplanten Prozessauftakt ist das nach Auskunft von Barbara John ebenfalls möglich. ctr

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