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Verstoß gegen Meinungsfreiheit: Umstrittenes Völkermord-Gesetz in Frankreich ist verfassungswidrig

Das französische Gesetz, das die Leugnung von Völkermord unter Strafe stellt, verstößt gegen das Gebot der Meinungsfreiheit. Der Verfassungsrat reagierte mit dieser Entscheidung auf die Beschwerde von mehr als hundert Abgeordneten.

Das französische Gesetz, das die Leugnung des „Völkermords“ an den Armeniern unter Strafe stellt, ist verfassungswidrig. Der Verfassungsrat entschied am Dienstag in Paris, dass das Gesetz gegen das Gebot der Meinungsfreiheit verstoße. Damit kann das umstrittene Gesetz, gegen das die Türkei scharf protestiert hatte, nicht in Kraft treten.

Nationalversammlung und Senat hatten das Gesetz verabschiedet, das die Leugnung eines in Frankreich anerkannten Völkermordes unter Strafe stellt. Dazu zählt neben dem Holocaust das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich zwischen 1915 und 1917, bei dem nach armenischen Angaben 1,5 Millionen Menschen starben. Die Türkei weist den Vorwurf des Völkermords zurück und geht von einer Opferzahl von bis zu 500.000 Menschen aus. Gegen das Gesetz hatten mehr als hundert Abgeordnete Beschwerde eingelegt. (AFP)

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