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Völkerrecht: "Terrorabwehr ist keine Landesverteidigung"

Der Völkerrechtler Knut Ipsen hält die Abwehr von Terrorangriffen nach den Regeln der Landesverteidigung für unzulässig. Hierfür müsse man die Verfassung ändern.

Karlsruhe - In diesem Fall setze der Einsatz der Bundeswehr nach dem Grundgesetz den bewaffneten Angriff einer anderen staatlichen Macht voraus, sagte der frühere Präsident des Deutschen Roten Kreuzes am Montag in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa). «Terrorakte sind Schwerkriminalität.» Deshalb sei ein Streitkräfteeinsatz hier nur nach einer Verfassungsänderung erlaubt.

Der emeritierte Bochumer Professor widersprach damit einem Vorstoß des SPD-Innenpolitikers Dieter Wiefelspütz, der Bundeswehreinsätze gegen aus dem Ausland gestartete Terrorangriffe als Maßnahme der «Landesverteidigung» für erlaubt hält. «Auf unserem Hoheitsgebiet gilt das Gebot der Menschenwürde uneingeschränkt.»

Die Unterscheidung, die Wiefelspütz für im Ausland nach Deutschland entführte und als Waffe eingesetzte Flugzeuge treffen wolle, sei «gekünstelt». Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz eine absolute, nicht einmal durch eine Grundgesetzänderung überwindbare Barriere gegen das Töten Unschuldiger errichtet.

Allerdings plädierte Ipsen für eine Ausweitung der Bundeswehrbefugnisse im Inneren: «Es können terroristische Bedrohungen entstehen, in denen man auf die Bundeswehr als Waffenträger zurückgreifen muss», sagte der Professor. «Die Befürchtungen, die im Jahr 1968 gegen einen Bundeswehreinsatz im Inneren bestanden, sind gegenstandslos.»

Bei der damaligen Änderung des Grundgesetzes habe man sich stark vom Negativbild der Weimarer Republik leiten lassen, wo die Reichswehr - als «Staat im Staate» - von Putschisten missbraucht worden sei. «Heute denkt niemand mehr an einen Putsch von Generälen», sagte Ipsen. «Das Gefährliche ist heute der Terrorismus.» Ipsen wies darauf hin, dass einige andere Staaten militarisierte Polizeiverbände aufgestellt hätten. (dpa)

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