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Volksverhetzung: Geldstrafe für Piusbruder Williamson

Die traditionalistischen Piusbrüder und der Vatikan reden wieder miteinander – während sich Bischof Williamson nach einem Strafbefehl gegen ihn mit der deutschen Justiz anlegen will.

Berlin - Im Vatikan freute man sich am Montag über ein erstes Treffen mit der traditionalistischen Piusbruderschaft. Ein Kommuniqué lobte die „herzliche, respektvolle und konstruktive Atmosphäre“ der Gespräche mit den Glaubensbrüdern, mit denen man sich über das Zweite Vatikanische Konzil zerstritten hatte. Da war die Nachricht noch nicht nach Rom gedrungen, dass der zurzeit prominenteste Piusbruder, der britische Bischof Richard Williamson, am selben Tag einen saftigen deutschen Strafbefehl kassiert hatte: 120 Tagessätze wegen Volksverhetzung. Eine veritable Vorstrafe für einen Ersttäter, wenn sie rechtskräftig wird. Williamson hat jetzt 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen. Wie es aussieht, will sich der Geistliche mit dem Verdikt nicht abfinden. Dann wird sich Williamson doch noch auf der Anklagebank des Regensburger Amtsgerichts wiederfinden – oder er schickt zumindest seinen Anwalt, den Coburger Strafverteidiger Matthias Loßmann.

Williamsons geschichtsblinde Worte zum Holocaust sind aktenkundig und im Internet abrufbar. Ob dies jedoch eine Verurteilung rechtfertigt, zweifelt der Anwalt an. Er verweist auf Williamsons Angaben zu den Umständen des umstrittenen Interviews, das der Bischof im November 2008 dem schwedischen Sender Sveriges Television im bayerischen Kloster Zaitzkofen gegeben hatte. Der Piusbruder hat selbst zugegeben, um die Strafbarkeit seiner Aussagen in Deutschland gewusst zu haben. Mit den Schweden aber habe er verabredet, die Szenen würden nur dort gesendet, weil Holocaust- Leugnung in Schweden straflos sei. Die Schweden verbreiteten die Aussagen dagegen auch im Internet. Vergeblich versuchte Williamson, ihnen das zu verbieten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied im Februar, auf Abreden mit den Journalisten komme es gar nicht an. Williamson hätte wissen müssen, dass seine Thesen zum Holocaust ohnehin per Satellit in Deutschland empfangbar gewesen wären. Wer in ein TV-Interview einwillige, müsse sich damit abfinden, auch per Internet verbreitet zu werden; dies sei heutzutage so üblich.

Eine Argumentation, die auch in der nun wahrscheinlich anstehenden Hauptverhandlung eine Rolle spielen wird. Denn sollte Williamson tatsächlich fest davon ausgegangen sein, seine Worte könnten in Deutschland kein Gehör finden, hätte er die Tat womöglich nicht vorsätzlich begangen. Wichtig wären dafür auch Zeugenaussagen der Schweden. Hier, beklagt Anwalt Loßmann, liegt zwar ein Schreiben des TV-Senders vor, das aber gerichtlich nicht verwertbar sei.

Williamson scheint nun seine Strategie zu wechseln. Anfangs dürfte er noch sein Einverständnis mit einem Strafbefehl angedeutet haben, sonst wäre es gleich zum Prozess gekommen. Jetzt steht er unter Zugzwang und muss das anstehende Verfahren auch mit der sensiblen Wiederannäherung des Vatikans an die Piusbrüder koordinieren. Dabei hilft es ihm wenig, den Fall zur juristischen Grundsatzfrage zu machen. Denn auch wenn er freigesprochen würde – gesagt ist gesagt.

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