zum Hauptinhalt

Politik: Von Einkommensteuer bis Veräußerungsgewinn: Die Eckpunkte der Steuerreform der Bundesregierung

Die Bundesregierung verspricht Bürgern und Unternehmen mit all ihren finanzpolitischen Maßnahmen eine Nettoentlastung von rund 76 Milliarden Mark bis zum Jahr 2005. Darin enthalten ist die große Steuerreform und die neue Familienbesteuerung, die noch weiter verbessert werden soll.

Die Bundesregierung verspricht Bürgern und Unternehmen mit all ihren finanzpolitischen Maßnahmen eine Nettoentlastung von rund 76 Milliarden Mark bis zum Jahr 2005. Darin enthalten ist die große Steuerreform und die neue Familienbesteuerung, die noch weiter verbessert werden soll. Allein durch die neue Unternehmensbesteuerung und die erste von drei Stufen der Einkommensteuerreform 2001 bis 2005 sinkt die Steuerlast laut Koalition um knapp 45 Milliarden Mark. Der Union geht das nicht weit genug.

Die wichtigsten Bestandteile

Einkommenssteuer: Der Eingangssatz von derzeit 22,9 Prozent fällt auf 19,9 Prozent (2001). 2003 soll er bei 17, 2005 bei 15 Prozent liegen. Der Spitzensteuersatz wird bis dahin stufenweise von 51 und 48,5 auf 45 Prozent zurückgefahren. Er soll dann bei Ledigen ab 98 000 und Verheirateten ab 196 000 Mark zu versteuerndem Jahreseinkommen greifen. Der Tarifverlauf wird gesenkt. Der Grundfreibetrag, also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird, steigt von gut 13 000 auf etwa 15 000 Mark (2005). Die Union will den Eingangssatz schon bis 2003 auf 15 Prozent zurückführen. Im selben Jahr sollte der Spitzensatz in zwei Stufen bis 35 Prozent sinken.

Körperschaftsteuer: Die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften sinkt nach dem Konzept der Bundesregierung ab 2001 von 40 Prozent für einbehaltene und 30 Prozent für ausgeschüttete Gewinne auf einheitlich 25 Prozent. Die Union will ab 2001 einbehaltene Gewinn mit 30 und ausgeschüttete Gewinne mit 25 Prozent besteuern. Bei der Behandlung von Ausschüttungen will Rot-Grün das bisherige Vollanrechnungsverfahren durch das Halbeinkünfteverfahren ersetzen.

Veräußerungsgewinn: Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen deutscher Kapitalgesellschaften an anderen in- und ausländischen Kapitalgesellschaften sind nach dem Regierungskonzept künftig steuerfrei. Die Union sieht darin eine Bevorzugung der Konzerne gegenüber dem Mittelstand und schlägt ein anderes Modell vor: Danach sollen bei Kapital- und Personengesellschaften 60 Prozent der Veräußerungsgewinne einer steuerfreien Rücklage zugeführt werden können. Damit zahlen Kapitalgesellschaften laut Union durchschnittlich 16 Prozent Steuern bei Veräußerungen und Personengesellschaften 17,5 Prozent.

Personengesellschaften: SPD und Grüne wollen Personengesellschaften erlauben, sich wie Kapitalgesellschaften besteuern lassen (Optionsmodell). Unternehmen, für die sich ein Wechsel nicht lohnt, können künftig etwa die Hälfte der Gewerbesteuer pauschal bei der Einkommensteuer verrechnen. Dies führt bei der Mehrzahl der Unternehmen zu einem faktischen Wegfall der Gewerbesteuer. Die Union lehnt das Modell als nicht handhabbar ab.

Zinsbesteuerung: Das Unions-Konzept sieht die Ablösung der bisherigen Zinsabschlagsteuer durch eine definitive Abgeltungsteuer von 25 Prozent vor. Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) lehnt nationale Alleingänge ab und setzte auf eine europäische Lösung.

Gegenfinanzierung: Die Reform wird nach dem Regierungskonzept durch schärfere Bedingungen bei Abschreibungen finanziert. So soll die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter von 30 auf 20 Prozent sinken. Dies will auch die Union. Sie schlägt auch die Ersetzung der bisherigen Kilometerpauschale durch eine Entfernungspauschale vor.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false