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Auslandseinsätze: Von Sold bis Zulage

Wie Deutschland Soldaten und Beamte für Auslandseinsätze entschädigt

Berlin - Ist Afghanistan gefährlicher als Usbekistan? Gibt es im Kosovo mehr Minen als in Bosnien-Herzegowina? Darüber streiten die Vertreter aus vier Ministerien – Innen, Finanzen, Verteidigung und Außen –, die vor deutschen Auslandseinsätzen zusammensitzen, weil sie entscheiden müssen, welche Stufe gelten soll. Die Stufe bedeutet Geld, sie ist ein Bonus für Soldaten und Beamte wie zum Beispiel Polizisten. Als Entschädigung für ihren Einsatz in Kriegs- und Krisengebieten. Je nach Land erhalten die Staatsdiener zwischen 25 und 92 Euro pro Tag extra (siehe Grafik). Und zwar unabhängig davon, ob sie als Koch oder Kommandeur ihren Dienst leisten. Ein deutscher Soldat in Afghanistan erhält 92,03 Euro am Tag zusätzlich, einer in Usbekistan nur 53,69 Euro. „Die Verhandlungen sind jedes Mal eine Mischung aus Kuhhandel und Diskussion“, sagt Hans-Dieter Schell vom Bundeswehrverband (DBwV).

Die eigentliche Bezahlung der Soldaten richtet sich nach der Beamtenbesoldung. So verdient ein junger Hauptfeldwebel der Bundeswehr rund 2500 Euro im Monat, ein Oberst bis zu 6000 Euro. Und genau das Thema Gehalt für die Truppe treibt den Oberstleutnant a. D. zurzeit um. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will mit der Reform des Beamtenrechts auch die Soldatenbesoldung ändern. Künftig sollen sämtliche Staatsdiener stärker nach Leistung bezahlt werden, nach „Erfahrungszeiten“. Die Kritik: Nach den aktuellen Plänen müssten Soldaten vor der Beförderung 18 Monate länger Erfahrung als Beamte der gleichen Besoldungsstufe sammeln. „Das ist absolut inakzeptabel für Soldaten, die für ihr Land das Leben riskieren“, sagt Schell. Und Verteidigungspolitiker pflichten der DBwV- Kritik bei: „Angela Merkel kann nicht auf der einen Seite Soldaten für ihre Dienste in gefährlichen Gebieten wie Afghanistan loben und gleichzeitig deren Lohn kürzen“, sagt SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold. Derzeit berät eine Arbeitsgruppe aus CDU/CSU und SPD über einen Referentenentwurf, der Ende September ins Kabinett gehen soll.

Gesundheitsschäden oder der Verlust des Lebens sind mit Geld nicht wieder gutzumachen. Trotzdem existiert in Deutschland eine Form der Entschädigung: Der Staat hilft seinen Dienern, wenn sie bei einem Auslandseinsatz verletzt oder getötet werden. Und zwar sehr viel großzügiger als bei Dienstunfällen hierzulande. Wird zum Beispiel ein in Afghanistan stationierter Soldat dienst- oder berufsunfähig, fängt ihn das „Einsatzversorgungsgesetz“ finanziell auf. Verliert er etwa seinen Unterschenkel und ist nur noch halberwerbsfähig, erhält er eine Pension in Höhe von 80 Prozent seines letzten Monatsgehalts. Als Entschädigung für den Tod zahlt der Staat einmalig 60 000 Euro an den zurückgebliebenen Partner. Hinzu kommt eine Witwenrente von 60 Prozent des Geldes, das dem Soldaten beim Eintritt in den Ruhestand zugestanden hätte. Die Hinterbliebenen eines Unteroffiziers unterstützt der Staat monatlich mit etwa 1200 Euro. Andere Regeln gelten hingegen für Zeitsoldaten: Bei Berufsunfähigkeit erhalten sie, da sie nicht pensionsberechtigt sind, eine Ausgleichszahlung von 15 000 Euro. Diese erhöht sich je Dienstjahr um 3000 Euro.

Lisa Wandt

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