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Karl-Theodor zu Guttenberg will nicht, dass die Öffentlichkeit vom Ergebnis der Uni-Untersuchung zu seiner Doktorarbeit erfährt.

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Update

Vorsätzlich abgeschrieben?: Uni Bayreuth will Bericht über Guttenbergs Doktorarbeit publizieren

Gegen den Willen Karl-Theodor zu Guttenbergs will die Uni Bayreuth das Untersuchungsergebnis zu seiner Doktorarbeit publik machen. Beim Plagiieren wird ihm offenbar eine Absicht unterstellt.

Die Universität Bayreuth will ihren Bericht zur Plagiatsaffäre um die Doktorarbeit von Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) notfalls auch gegen dessen Willen veröffentlichen. „Wir wollen eine klare Aussage zum wissenschaftlichen Fehlverhalten zu Guttenbergs treffen und das Thema öffentlich aufarbeiten“, sagte Uni-Sprecher Frank Schmälzle am Samstag.

Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstag) kommt die eingesetzte Untersuchungskommission zu dem Schluss, dass der Ex-Verteidigungsminister absichtlich abgeschrieben habe. Guttenberg will eine Veröffentlichung verhindern. Uni-Sprecher Schmälzle bestätigte am Samstag Medienberichte, dass Guttenbergs Anwälte in einem Brief gebeten hätten, den Untersuchungsbericht nicht zu veröffentlichen. Sie verwiesen darin auf die Persönlichkeitsrechte ihres Mandanten. „Wir haben den Anwälten in einem Schreiben geantwortet und unser Interesse deutlich gemacht, die Öffentlichkeit informiert zu halten“, betonte Schmälzle. Bei seinem Rücktritt hatte Guttenberg noch erklärt, er werde sich nun nach Ende seiner Ministertätigkeit an der Aufklärung der Vorwürfe gegen ihn beteiligen.

Unter Berufung auf die Untersuchungskommission berichtete die „Süddeutsche Zeitung“, dass sich die kopierten Passagen in der Doktorarbeit nur durch absichtliches Verhalten erklären ließen.

Der offizielle Bericht solle Ende April fertig sein, ein genaues Datum für eine mögliche Veröffentlichung gibt es aber noch nicht. Uni-Präsident Rüdiger Bormann sagte den „Nürnberger Nachrichten“ (Samstag), die Uni-Leitung habe Guttenberg schriftlich aufgefordert, „entsprechend seiner früheren Äußerungen und Stellungnahmen, seine Vorbehalte bezüglich der Veröffentlichung, insbesondere hinsichtlich des Ergebnisses der Prüfung der erhobenen Plagiatsvorwürfe, zurückzunehmen und eine umfassende Information zu unterstützen“.

Uni-Präsident Rüdiger Bormann verschickte am Freitagnachmittag eine Mitteilung: „Dass Rechtsanwälte Herrn zu Guttenbergs gegen eine solche öffentliche Klarstellung in einem früheren Schreiben zunächst Vorbehalte geäußert hatten, hat man an der Universität Bayreuth zur Kenntnis genommen“, heißt es da. Doch am Freitag nun habe man Guttenberg per Brief gebeten, „eine umfassende Information zu unterstützen“.

Im Gespräch mit dem Tagesspiegel wurde Bormann deutlicher: „Es besteht ein ganz starkes öffentliches Interesse, wie die Uni den Vorfall bewertet.“ Guttenberg selbst habe dies in seinen Reden dokumentiert. Allerdings werde man den Bericht nicht veröffentlichen, wenn der Politiker bei seinen Vorbehalten bleibe. Formal handele es sich um einen internen Vorgang. Mit der Veröffentlichung wolle man aber Vorwürfen entgegentreten, die Uni habe sich bei der Aberkennung des Doktortitels um die Bewertung des Täuschungsvorsatzes herumgedrückt.

Der Ex-Minister war in den vergangenen Tagen nicht erreichbar, er ist nach Auskunft seines Kulmbacher Büros im Ausland. Mit einer Stellungnahme sei frühestens Montag zu rechnen.

Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ hat Guttenberg absichtlich abgeschrieben. Anders ließen sich die kopierten Passagen nicht erklären, berichtet das Blatt in seiner Samstag-Ausgabe unter Berufung auf die Kommission der Universität Bayreuth, die die Plagiatsvorwürfe untersucht.

Nach Bekanntwerden der Plagiatsvorwürfe hatte die Juristische Fakultät den Doktortitel im Februar zurückgenommen und die Angelegenheit ihrer ständigen Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ übertragen. Sie überprüft, wie schwer das wissenschaftliche Fehlverhalten Guttenbergs war. Die Arbeit an dem Bericht, der der Uni voraussichtlich auch Empfehlungen zur Verbesserung ihrer Promotionsordnungen geben wird, soll noch im April beendet sein. Uni-Präsident Bormann geht davon aus, dass die Ergebnisse – mit Einverständnis Guttenbergs – im Mai veröffentlicht werden könnten. Der Kommission unter Vorsitz des Bayreuther Rechtswissenschaftlers Stephan Rixen gehören unter anderem als externe Experten der Konstanzer Philosoph Jürgen Mittelstraß und der Bonner Staatsrechtler Wolfgang Löwer an. Löwer ist auch „Ombudsmann für die Wissenschaft“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).

Die Staatsanwaltschaft im bayerischen Hof hatte bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Guttenberg eingeleitet. Sie will vor allem Verstöße gegen das Urheberrecht untersuchen und sich dabei auch auf die Ergebnisse der Bayreuther Kommission stützen. Es drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Mehr als hundert Strafanzeigen gegen Guttenberg sind eingegangen. Hätte der Politiker seiner Dissertation auch eine eidesstattliche Erklärung beigelegt, nach der die Arbeit ohne unerlaubte Hilfsmittel angefertigt wurde, könnte er sich nach Auffassung von Bernhard Kempen, Rechtswissenschaftler in Bonn und Präsident des Deutschen Hochschulverbands, auch wegen eines Eidesdelikts strafbar gemacht haben. Tatsächlich verlangt die Juristische Fakultät in Bayreuth bisher jedoch nur eine „ehrenwörtliche“ Erklärung von ihren Doktoranden. (mit dpa)

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