zum Hauptinhalt
Alles zu ihrer Zufriedenheit? In der Debatte um Steuervorteile für Ehepaare und Lebenspartnerschaften kommen nun auch familienpolitische Aspekte ins Blickfeld. Foto: dapd

© dapd

Vorteil Ehe: SPD will Ehegattensplitting abschaffen

Das Grundgesetz schützt Verheiratete und Familien im besonderen Maße – das Steuerrecht nicht immer. Die SPD macht einen Vorstoß. Doch dass die Parteien dieses heiße Eisen noch vor der Bundestagswahl anfassen werden, ist unwahrscheinlich.

Von

Berlin - Die Forderung von 13 Abgeordneten der Union im Bundestag zur steuerlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehepartnern hat nunmehr das Ehegattensplitting insgesamt auf die Tagesordnung der Politik gerückt. So bekannte sich die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, Sybille Laurischk, am Freitag dazu, das Ehegattensplitting zugunsten eines Familiensplittings abzuschaffen. „Wir haben (...) eine Vielzahl von Patchworkfamilien und Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und da müssen wir das Familienbild neu diskutieren“, sagte Laurischk im SWR.

Auch die SPD-Familienpolitikerin Dagmar Ziegler fordert das Ende des Splittings. „Das Ehegattensplitting bevorteilt Ehepaare, völlig unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht“, sagte Ziegler dem Tagesspiegel. Andere Familienformen mit Kindern, aber ohne Trauschein, gingen leer aus. Das mache es zu einer ungerechten Steuerprivilegierung, die „längst überholt“ sei. Die SPD wolle eine „neue Familienförderung ohne Ehegattensplitting“. Dabei setze ihre Partei auf ein einkommensabhängiges Kindergeld, einen gesetzlichen Mindestlohn, den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen und eine Individualbesteuerung. „Das heißt, jeder zahlt seine Einkommensteuer so, als sei er solo.“ Eine Erweiterung des derzeitigen Splittings auf Familien mit Kindern, wie es die Union präferiert, lehnte Ziegler ab. Das sei qualitativ nichts anderes als das Ehegattensplitting.

Aber ob der Steuervorteil für Ehepaare auf Kinder erweitert oder abgeschafft werden soll: Die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Gesetzgeber noch in dieser Legislaturperiode damit befasst, ist nahe null. Denn das Splitting bringt den Betroffenen jedes Jahr mehr als 20 Milliarden Euro Steuervorteil. Wer es abschafft oder aber spürbar einschränkt, der sorgt dafür, dass die Steuerlast der Ehepaare steigt. Eine Botschaft, die wohl keine Partei ihren Wählern im Jahr der Bundestagswahl präsentieren wird. Zumal die Abschaffung des Splittingvorteils nicht nur steuerpolitische Folgen hätte. Auch verfassungsrechtlich ist es umstritten, ob der besondere Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz seine Entsprechung im Splittingverfahren findet.

Beim Splitting werden die Einkommen der Ehepartner beim Steuerausgleich addiert, halbiert und dann versteuert. Durch den progressiven Verlauf des Steuertarifs wird die Steuerlast der Partner insgesamt niedriger als bei einer Individualbesteuerung. Je größer der Einkommensunterschied der Ehepartner ist, umso größer fällt der Steuervorteil aus. Was das Splitting im Volksmund auch zur größten Steuersubvention der Einverdienerehe bei Besserverdienern, der sogenannten Zahnarztehe, macht, in der der Ehemann viel Geld verdient, während seine Frau nicht arbeiten geht oder ihm maximal ohne Gehalt assistiert. In der Masse fallen diese Ehen jedoch kaum ins Gewicht, da mehr als 90 Prozent der Ehen, die das Splitting in Anspruch nehmen, mittlere Einkommen und Kinder haben. Eine Reform würde deshalb breite Bevölkerungsschichten treffen. Zudem träfe es in Westdeutschland eine ganze Generation von Ehepartnern, deren Kinder jetzt zwar aus dem Haus sind, in denen die Ehefrau aber noch immer nicht arbeitet, weil sie nach Jahren der Kinderbetreuung keine adäquate Arbeit findet.

Unter Wissenschaftlern und Politikern wird dennoch seit Jahren über Ersatzlösungen diskutiert. Sie reichen vom Familiensplitting, wie in Frankreich, wo die Zahl der Kinder den Steuervorteil bestimmt, bis hin zur Individualbesteuerung mit Übertragungsmöglichkeiten von Freibeträgen. Für ein Familiensplitting warb auch Nordrhein-Westfalens CDU-Chef Armin Laschet in der WAZ: „Fördern sollte der Staat Familien mit Kindern“, sagte er. „Wieso sollte ein schwules oder lesbisches Paar vom Steuersplitting profitieren, während eine alleinerziehende Mutter lediglich vom Freibetrag profitiert?“ mit dpa

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false