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Politik: Vorteil: Pendler

Verheiratete Wochenendpendler können die Kosten für die doppelte Haushaltsführung in Zukunft wieder zeitlich unbefristet von der Steuer absetzen. Die 1996 eingeführte Begrenzung auf zwei Jahre sei verfassungswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe.

Verheiratete Wochenendpendler können die Kosten für die doppelte Haushaltsführung in Zukunft wieder zeitlich unbefristet von der Steuer absetzen. Die 1996 eingeführte Begrenzung auf zwei Jahre sei verfassungswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Das Urteil gilt rückwirkend bis 1996. Ob sich der Partner für einen anderen Arbeitsort entscheide, wegen der Karriere, wegen eines attraktiveren Arbeitsplatzes oder weil er schlicht keinen Job im Wohnort finde, sei allein Sache der Eheleute, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Eine Doppelverdienerehe müsse durch das Grundgesetz ebenso geschützt werden wie eine Einverdienerehe. Wie viele Steuerzahler von dieser Regelung profitieren werden, ist unklar. Im Jahr 1996 pendelten nach einer Studie des Familienministeriums rund zwei Prozent aller Erwerbstätigen zwischen 20 und 59 Jahren am Wochenende. Ein Großteil der Paare war verheiratet. Tsp

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