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Politik: Vorübergehend Ruhe

Streit um die Pensionierung von Ex-Regierungssprecher Heye

Hat UweKarsten Heye, der frühere Sprecher der Bundesregierung, einen Anspruch auf seine Pension? Nach Berichten des Magazins „Stern“ bestehen daran Zweifel. Heye war im vergangenen Jahr nach der Bundestagswahl in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Nach Paragraph 36 des Bundesbeamtengesetzes kann jemand wie Heye „jederzeit“ vorübergehend pensioniert werden. Nach Ansicht des Berliner Verwaltungsrechtlers Ulrich Battis bedarf es jedoch einer Begründung. So muss es etwa „politische oder zwischenmenschliche Differenzen“ gegeben haben, sagte Battis dem Tagesspiegel. Dabei haben die Behörden offenbar einen großen Spielraum. „Das Gesetz kann willkürlich ausgelegt werden“, meint Battis, der an der Berliner Humboldt-Universität lehrt.

Laut „Stern“ soll die zeitweilige Pensionierung Heyes eigener Wunsch gewesen sein. Bundeskanzler Gerhard Schröder hätte ihm die Wahl gelassen, sein Amt zu behalten oder niederzulegen. Für die ersten drei Monate nach der Pensionierung erhielt Heye dem „Stern“ zufolge sein volles Gehalt von 10 539 Euro weiter, nun beziehe er 75 Prozent davon, also 7904 Euro.

Die Bundesregierung wies die Vorwürfe am Mittwoch zurück. Aus Paragraph 36 des Beamtengesetzes gehe klar hervor, dass ein Beamter auch ohne Angabe von Gründen in den Ruhestand versetzt werden könne, sagte Heyes Nachfolger als Regierungssprecher, Bela Anda. „Allerdings ist es nicht Aufgabe der Bundesregierung, Professorenmeinungen, die bekanntlich sehr vielfältig sein können, zu kommentieren.“ Battis selbst habe mit keinem Vertreter des Bundespresseamtes über Heyes Bezüge geredet, sagte Anda. Im Sommer wird Heye deutscher Generalkonsul in New York.aw/mfk

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