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Politik: VW-Abgeordnete legen Ämter nieder

SPD-Politiker tritt als Wolfsburger Bürgermeister zurück / Ex-Bundestagsabgeordneter Janssen wird nicht aus Partei ausgeschlossen

Hannover/Aurich In der VW-Gehälteraffäre haben die betroffenen SPD-Landespolitiker personelle Konsequenzen gezogen und einige ihrer Ämter niedergelegt. Nach hohen Zahlungsforderungen wegen unerlaubter Nebeneinkünfte trat der Landtagsabgeordnete Ingolf Viereck am Freitag als Wolfsburger Bürgermeister zurück. Er und sein Kollege Hans-Hermann Wendhausen gaben ihre Funktionen in der SPD-Fraktion auf, behielten aber ihr Landtagsmandat.

Die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Aurich verbot dem früheren Bundestagsabgeordneten Jann-Peter Janssen für drei Jahre, Funktionen in der SPD wahrzunehmen. Den von zwei Ortsvereinen beantragten Parteiausschluss lehnte das dreiköpfige Gremium einstimmig ab.

Landtagspräsident Jürgen Gansäuer (CDU) hatte Viereck und Wendhausen am Donnerstag aufgefordert, insgesamt mehr als 750000 Euro verbotener Nebeneinkünfte an das Land zu zahlen. Sie hatten zehn Jahre lang das Gehalt ihres früheren Arbeitgebers Volkswagen weiter bezogen, ohne dafür angemessen zu arbeiten, wie Gansäuer nach umfangreichen Untersuchungen bekannt gab. Viereck war sportpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, Wendhausen Mitglied im Wirtschaftsausschuss. Viereck bezeichnete sich in einem der dpa vorliegenden Brief an den Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg als Opfer einer „zum Teil menschenverachtenden Hetzjagd“ und einer „öffentlichen Kampagne“. Er habe dem Landtagspräsidenten bereits im Januar bestätigt, dass er Leistungen für seinen Arbeitgeber erbracht habe. In dem Brief teilte er seinen Rücktritt als Bürgermeister mit. Der Anwalt der beiden Landtagsabgeordneten, Peter Rabe, will nun prüfen, ob die Zahlungsforderungen berechtigt sind. Vergleichbare Fälle gibt es bisher nicht. Der stellvertretende NRW-Ministerpräsident Michael Vesper (Grüne) zeigte sich insgesamt mit der Handhabung der Gehaltsaffäre in Niedersachsen zufrieden: „Es ist zu begrüßen, dass ein derartiges Fehlverhalten nicht nur politische, sondern auch finanzielle Folgen hat. Das ist ein gewisser Fortschritt.“

Im Fall Janssen erklärte die Schiedskommission: „Jann-Peter Janssen hat sich eines groben Verstoßes gegen die Grundsätze der Partei schuldig gemacht.“ Dazu gehörten auch Verhaltensregeln. „Durch die Annahme der VW-Zahlungen über einen Zeitraum von zehn Jahren ist erheblich gegen diese Verhaltensregeln verstoßen worden.“ Mit dem wiederholten wahrheitswidrigen Bestreiten dieser Tatsache sei der SPD „schwerer Schaden“ entstanden. Von einem Parteiausschluss habe man abgesehen, weil Janssen nach dem Bekanntwerden der Wahrheitswidrigkeit seiner Äußerungen sofort die Konsequenzen gezogen und sein Bundestagsmandat zurückgegeben habe. dpa/has

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