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Neues Wahlrecht in Bremen: "Gib mir fünf!"

In Bremen gilt erstmals das Fünf-Stimmen-Wahlsystem, das per Volksbegehren eingeführt wurde. Bisher hatten die Wähler nur eine einzige Stimme für die Parteiliste ihrer Gunst. Am Sonntag durften sie gleich fünf Kreuze machen.

Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft, also zum Landesparlament für die Städte Bremen und Bremerhaven, durften diesmal auch 16- und 17-Jährige mitstimmen - erstmals bei einer deutschen Landtagswahl. In mehreren anderen Bundesländern sind Jugendliche nur bei Kommunalwahlen zugelassen. Ihre Einflussmöglichkeiten in dem Stadtstaat sind allerdings gering: Nur 10.000 der 500.000 Wahlberechtigten sind noch nicht volljährig.

Neu für Bremen ist auch das Fünf-Stimmen-Wahlsystem, das per Volksbegehren eingeführt wurde. Bisher hatten die Wähler nur eine einzige Stimme für die Parteiliste ihrer Gunst. Am Sonntag durften sie gleich fünf Kreuze machen: wie bisher bei ganzen Listen, aber auch bei einzelnen Kandidaten in jeder denkbaren Kombination - ähnlich wie beim Roulette, wo man Chips auf Schwarz oder Rot und/oder auf einzelne Zahlen setzen kann. Fachleute nennen das "kumulieren" und "panaschieren", ein System, das ähnlich schon seit Jahren bei Kommunalwahlen in mehreren anderen Bundesländern gilt und zuletzt auch bei der Hamburger Landtagswahl angewandt wurde.

Statt der üblichen Stimmzettel gibt es jetzt bis zu 20-seitige Wahlhefte mit allen 295 Kandidaten in Bremen und 74 in Bremerhaven. Die Auszählung, an der sich auch Hunderte Schüler und Studierende beteiligen, dürfte etwa drei Tage dauern.

Um die Wählerinnen und Wähler auf das neue System vorzubereiten, läuft seit Wochen eine Aufklärungskampagne "Gib mir fünf!" - mit "Schnupperwahllokalen" und eigener Internetseite. Außerdem wurden vorab Musterstimmhefte an alle Haushalte verschickt.

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