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Politik: Was nicht verboten ist

Die SPD bringt ein neues Verfahren gegen die NPD ins Gespräch – wohl nicht zufällig vor der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern

Von
  • Matthias Meisner
  • Hans Monath

Ganz zufällig dürfte es nicht sein, dass die Forderung jetzt kommt: Zweieinhalb Wochen vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern, bei der ein neuer Erfolg der NPD befürchtet wird, hat die SPD ein mögliches neues Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei ins Gespräch gebracht. Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Peter Struck, bezog sich bei seiner Ankündigung auf einen Vorschlag aus der SPD Mecklenburg-Vorpommern. Deren Fraktionsvorsitzender Volker Schlotmann betonte nach einer Konferenz der SPD-Fraktionschefs aus Bund und Ländern in Rostock, die Partei werde sich „sehr vorsichtig und sachkundig“ mit der Frage des NPD-Verbots auseinandersetzen, nachdem der erste Versuch gescheitert war.

Die NPD kämpft im Nordosten darum, ihren Erfolg bei der Landtagswahl 2004 in Sachsen zu wiederholen – sie hatte damals 9,2 Prozent der Stimmen erreicht. Das Ziel der Partei für Mecklenburg-Vorpommern lautet „sieben plus x“. Nach Beobachtungen der Schweriner SPD versteht es die NPD „geschickt, sich zu tarnen“ und vermeidet im Wahlkampf radikale Töne. Regierungschef Harald Ringstorff (SPD) ist dennoch überzeugt, es handele sich beim Gedankengut der Rechten um ein „Konglomerat von DDR-Nostalgie und Neofaschismus, eine besonders gefährliche Mischung“. In Umfragen werden der NPD für Mecklenburg-Vorpommern bis zu vier Prozent vorausgesagt.

Die Union reagierte skeptisch und warnte davor, die NPD werde auch dann aufgewertet, wenn die öffentlich angekündigte Prüfung eines neuen Verbotsverfahrens zu dem Ergebnis komme, dass dieses Vorgehen keine Erfolgsaussichten habe. „Ich sehe keine grundsätzlich neue Lage gegenüber dem gescheiterten Verbotsverfahren“, sagte der Vizechef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, dem Tagesspiegel. Zudem sei es nicht Aufgabe der Parteien, sondern der Exekutive, die Frage zu beantworten, ob sich die Voraussetzungen im Vergleich zu dem ersten Verfahren geändert hätten. Bosbach erinnerte daran, dass die NPD nach dem gescheiterten Verbotsversuch „dreister denn je“ aufgetreten sei. „Eine zweite Blamage würde ich dem Land gerne ersparen“, sagte er.

Die Grünen begrüßten die Ankündigung, sprachen sich aber für strenge Kriterien für ein neues Verfahren aus. „Ich finde es richtig, dass ein NPD-Verbotsverfahren erneut geprüft wird“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Silke Stokar, dem Tagesspiegel. Voraussetzung sei aber eine gründliche Bilanz des gescheiterten ersten Verfahrens. Es müsse vor dem neuen Versuch sichergestellt sein, dass die NPD nicht mehr in einem so hohen Maße von V-Leuten des Verfassungsschutzes durchsetzt sei wie beim ersten Verfahren und dass die Beweise gegen die NPD entweder aus öffentlich zugänglichem Material oder aus polizeilicher Ermittlungsarbeit stammten. „Man darf auf keinen Fall das Risiko eingehen, erneut eine so blamable Niederlage zu erleiden“, warnte Stokar.

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