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Politik: Wenn Kanther auf Nulltoleranz verzichtet - Die Finanzaffäre der Hessen-CDU zieht weitere Kreise

Am Mittwoch hat der Landesvorsitzende der hessischen CDU, Ministerpräsident Roland Koch, eingeräumt, dass neben Manfred Kanther und den Finanzmanagern Weyrauch und Prinz Wittgenstein noch andere Personen in der Geschäftsstelle der CDU über "partielles Wissen" vom Schwarzgeldkonto in der Schweiz verfügt haben müssen.Über zumindest einen dieser Mitarbeiter ist am Donnerstag in Wiesbaden mehr zu erfahren.

Am Mittwoch hat der Landesvorsitzende der hessischen CDU, Ministerpräsident Roland Koch, eingeräumt, dass neben Manfred Kanther und den Finanzmanagern Weyrauch und Prinz Wittgenstein noch andere Personen in der Geschäftsstelle der CDU über "partielles Wissen" vom Schwarzgeldkonto in der Schweiz verfügt haben müssen.

Über zumindest einen dieser Mitarbeiter ist am Donnerstag in Wiesbaden mehr zu erfahren. Dieser Herr R. war 1992 unehrenhaft aus den Diensten der CDU-Landesgeschäftsstelle entlassen worden. Begründung: er habe durch Zahlenmanipulationen auf Schecks einen Millionenbetrag in die eigene Tasche gewirtschaftet.

Aufwendiger Lebensstil

Seinen aufwendigen Lebensstil hat er in seinem Heimatdorf mit einem Lottogewinn begründet, noch eine Legende. Als die Unterschlagung intern ruchbar wird, so berichtet der "Wiesbadener Kurier", seien zwei Beauftragte des damaligen Landtagsfraktionsvorsitzenden Manfred Kanther zur Privatadresse von R. gefahren. Sie hätten den Delinquenten ein Schuldanerkenntnis unterschreiben lassen mit der gleichzeitigen Verpflichtung, zu schweigen und das Geld zurückzuzahlen. Auf Veranlassung von Kanther, der öffentlich "Nulltoleranz" proklamiert, sei damals auf eine Strafanzeige verzichtet worden.

R. wusste zu viel. Die Boten des damaligen Fraktionsvorsitzenden: Horst Weyrauch, der Herr über die CDU-Anderkonten und Geldkoffer, der andere, Franz Josef Jung, heute Staatsminister und Chef in Roland Kochs Staatskanzlei. Warum hat er damals nicht für eine Strafanzeige gesorgt, obwohl doch ein erheblicher Vermögensschaden für die Union entstanden war? Warum ist er nicht misstrauisch geworden? Kanther, nicht er, habe die Sache damals entschieden, sagt Jung heute.

Unterdessen beschäftigt sich die hessische Justiz gleich an zwei Stellen mit der Schwarzgeldaffäre. Für den 7. Februar, für den Jahrestag der Hessenwahl, hat der Präsident des hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Bernhard Heitsch, das hessische Wahlprüfungsgericht einberufen, das nach Artikel 78 der Verfassung die Rechtmäßigkeit einer Landtagswahl feststellt. Heitsch ist von sich aus tätig geworden: "Ich kann nicht wie Tulpe tun und so tun, als würde ich nicht Zeitung lesen", sagt er dem Tagesspiegel.

Vor Neuwahlen?

Die Oppositionsparteien SPD und FDP verlangen eine Wiederholung der Landtagswahl, da die CDU im Wahlkampf Schwarzgeld eingesetzt habe. Nach der hessischen Verfassung kann das Wahlprüfungsgericht die Wahl für ungültig erklären, wenn "strafbare oder gegen die guten Sitten verstoßende Handlungen" vorliegen, die das Wahlergebnis beeinflussen. Am 7. Februar wird das Wahlprüfungsgericht entscheiden müssen, ob eine Wiederaufnahme des bereits abgeschlossenen Anerkennungsverfahrens nötig ist. Über die Erfolgsaussichten der Beschwerde von SPD und Grünen will Heitsch nichts sagen: "So etwas hatten wir noch nicht."

Ungewöhnliche Affären werfen ungewöhnliche Rechtsfragen auf. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden, die gegen die hessischen CDU-Finanzstrategen Weyrauch, Prinz Wittgenstein und gegen andere ermittelt, veröffentlicht einen Hilferuf an den Generalstaatsanwalt. Behördenleiter Werner Roth sagt, die Staatsanwaltschaft ersticke in der Flut der Anfragen und Anzeigen zum Finanzskandal der hessischen Union. Zum Teil seien die Fragen "querulatorischer Art", fügt Roth hinzu. Den Vorwürfen gemeinsam sei, dass sie keine neuen Fakten oder Überlegungen enthielten.

Für einen Fall "von diesem Ausmaß" sei seine Behörde "personell nicht ausgerichtet", heißt es aus Wiesbaden. Es werde ab sofort weder Interviews noch Auskünfte geben, lässt Roth wissen, damit die Behörde sich "ganz auf ihren Ermittlungsauftrag konzentrieren" kann.

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