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Politik: Wer haftet für Fehler beim Einsatz von EU-Geldern ?

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss einen Bund-Länder-Streit um die Rückzahlungspflicht für EU-Subventionen entscheiden. In der mündlichen Verhandlung am Dienstag beharrte die Bundesregierung auf Rückzahlungen in Höhe von rund 15,7 Millionen Euro von Brandenburg und Mecklenburg- Vorpommern.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss einen Bund-Länder-Streit um die Rückzahlungspflicht für EU-Subventionen entscheiden. In der mündlichen Verhandlung am Dienstag beharrte die Bundesregierung auf Rückzahlungen in Höhe von rund 15,7 Millionen Euro von Brandenburg und Mecklenburg- Vorpommern. Die Länder sehen dagegen keine Rechtsgrundlage für die Forderungen. Nach der im Rahmen der Föderalismusreform beschlossenen Grundgesetzänderung haben die Bundesländer aber inzwischen die Rückzahlungspflicht akzeptiert. Das Urteil, das nach der Sommerpause erwartet wird, erstreckt sich somit nur auf zurückliegende Streitfälle.

Hintergrund sind Agrarprämien der EU-Kommission, die für Zuchtpflanzen und in der Tierhaltung gezahlt werden. Die Subventionen werden vom Bund vorgestreckt, Brüssel rechnet zum Jahresende ab. Dabei wird stichprobenweise geprüft, ob die vorgeschriebenen Kontrollsysteme von den zuständigen Behörden eingehalten wurden. Bei Beanstandungen werden die Mängel auf das Mitgliedsland hochgerechnet und die Subventionen pauschal gekürzt. Diese Beträge fordert der Bund dann anteilig von den Ländern zurück. Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg akzeptierten die Rückforderungen aus den Jahren 2000 und 2001 als einzige Bundesländer nicht. Als der Bund seine Forderungen mit neuen Zahlungen verrechnete, riefen sie Karlsruhe an.

Der zuständige Berichterstatter, Bundesverfassungsrichter Siegfried Broß, nannte das EU-Abrechnungssystem am Dienstag „sachgerecht und effektiv“. Auch der Luxemburger EuGH habe die Abschläge der Kommission gegenüber der Bundesrepublik bereits für zulässig erklärt. Mecklenburg-Vorpommern vertrat in der Verhandlung aber die Ansicht, dass der Bund dafür Sorge zu tragen habe, dass die Kontrollsysteme den Brüsseler Vorgaben standhalten.

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