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Politik: Wer im Bundestag fehlt, bekommt weniger Geld Unterschied zu Straßburg:

Kein Tagegeld für Abgeordnete

Berlin (raw). Die Aufwandsentschädigung für Europaabgeordnete unterscheidet sich deutlich von der für Bundestagsabgeordnete. Darauf hat Bundestagssprecher Hans Hotter am Donnerstag hingewiesen. Hintergrund ist der Streit um angeblich erschlichene PolitikerTagegelder in Straßburg. Zwar müssen sich auch die Bundestagsabgeordneten in Anwesenheitslisten eintragen. Allerdings erhalten sie keine Tagegelder für ihre Präsenz, sondern bekommen Beträge von der Kostenpauschale abgezogen, wenn sie ihre Anwesenheit nicht per Unterschrift oder anderweitig belegen. Bei unentschuldigtem Fehlen sind das 100 Euro an Plenarsitzungstagen und 50 bei namentlicher Abstimmung. Sind jedoch Klinikaufenthalt oder Auslandsreise nachgewiesen, werden nur je 20 Euro abgezogen. Die Pauschale beträgt derzeit 3551 Euro im Monat. Dies sei vergleichbar mit Werbungskosten, so Hotter. Über die Pauschale würden alle Kosten abgedeckt, die Politikern bei der Wahrnehmung ihres Mandats entstehen – also etwa Fahrten, Ausgaben für das Wahlkreisbüro oder die zusätzliche Wohnung in Berlin.

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