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Anhänger des radikal-islamischen Predigers Pierre Vogel bei einer Demonstration in Frankfurt am Main.

© dpa

"Scharia-Polizei" und Religionsfreiheit: Wer sich provozieren lässt, nutzt den Extremisten

Die Aufregung über die Islamisten in Wuppertal ist groß. Doch die Religionsfreiheit endet erst da, wo Straftaten verübt werden. Der Reizreflexmechanismus, dem auch Mitglieder der Bundesregierung unterliegen, spielt den islamistischen Provokateuren in die Hände. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Malte Lehming

Auch der Islam gehöre inzwischen zu Deutschland, hat Christian Wulff gesagt. Die Antwort des Hardcore-Islam-Bashers Akif Pirinçci lautete: „Der Islam gehört zu Deutschland wie die Reeperbahn nach Mekka.” Das sollte witzig sein, war aber Schenkelklopferhumor. Gar nicht amüsiert reagieren nun die Schenkelklopfer auf eine Handvoll des Nachts durch Wuppertal patrouillierender „Scharia-Polizisten“. Sie tragen orangefarbene Westen und kleben gelbe Verbotsschilder auf – gegen Alkohol, Glücksspiel, Musik, Pornografie, Drogen, Prostitution. Gegen geltende Gesetze verstoßen sie vermutlich nicht. „Das bloße Empfehlen religiöser Regeln ist nicht strafbar“, sagt der Sprecher der Wuppertaler Staatsanwaltschaft. Dennoch wurde ein Verfahren gegen elf von ihnen wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet.

Das bloße Empfehlen religiöser Regeln ist nicht strafbar. Das ist es in der Tat nicht. Seit Jahr und Tag etwa ziehen in St. Pauli auf der Hamburger Reeperbahn die freien Christen der Heilsarmee durch die Straßen. Sie sind uniformiert, singen, musizieren laut, verteilen Geschenke, missionieren, malen mit Kreide Bibelsprüche auf den Bürgersteig. Manchmal denken sie sich auch Slogans aus, wie etwa: „Die Reeperbahn bringt den Tod, aber Jesus bringt das Leben.“ Ihr Begriff dafür lautet „Straßenevangelisation“. Auf ihrem Hauptquartier in der Talstraße, nur wenige Meter von der Reeperbahn entfernt, steht in rot leuchtender Schrift „Jesus lebt“. Verstoßen die Heilsarmisten gegen das Versammlungsgesetz? Solche Fragen interessieren offenbar erst dann, wenn es nicht um die Bibel und Jesus geht sondern um den Koran und Mohammed.

Die Terrormiliz IS muss endlich als terroristische Vereinigung verboten werden

Nun ist Wuppertal eine Hochburg der Salafisten. Und von Salafisten geht, statistisch gesehen, eine erhöhte Gefahr aus. Einige radikalisierte Salafisten schließen sich als Dschihadisten sogar der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) an und verüben brutale Verbrechen. Es ist daher dringend geboten, den IS als terroristische Vereinigung zu verbieten und jede Unterstützung unter Strafe zu stellen. Es ist eine Schande, dass das Bundesinnenministerium dies noch nicht längst getan hat. Geprüft werden sollte auch, ob ausländische Hassprediger leichter ausgewiesen und verdächtige Personen mit geheimdienstlichen Mitteln verstärkt observiert werden können. Der Prozess der Radikalisierung vieler junger Muslime in Deutschland findet noch allzu sehr im Geheimen statt.

Die Katholische Kirche feiert jedes Jahr weltweit ihren Weltmissionssonntag

Aber die Religionsfreiheit endet erst da, wo Straftaten verübt werden. In Artikel 18 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung von 1948 wird auch das Recht auf Glaubensweitergabe, sprich: Missionierung, geschützt. Die Katholische Kirche etwa feiert jedes Jahr weltweit ihren Weltmissionssonntag. Wer Menschen anspricht, um sie zu Gott/Allah zu bekehren oder um sie vom Drogenkonsum/Glücksspiel abzuhalten, begeht kein Verbrechen. So lange patrouillierende Scharia-Polizisten und singende Heilsarmisten niemanden nötigen, dürfen sie tun, was sie tun. Der Reizreflexmechanismus, dem nun offenbar auch Mitglieder der Bundesregierung bei diesem Thema unterliegen, spielt den islamistischen Provokateuren nur in die Hände.

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