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Politik: Wer will da Richter sein

Die Querelen um den SPD-Kandidaten Dreier als neues Mitglied des Bundesverfassungsgericht belasten die Koalition

Berlin - In diesen Tagen telefonieren Günther Oettinger (CDU) und Jens Böhrnsen (SPD) täglich miteinander. Am Donnerstag sehen sich die Regierungschefs aus Baden-Württemberg und Bremen in der Föderalismuskommission auch persönlich sehen. Dann haben die beiden Richtersucher der Republik Gelegenheit, ihr Problem noch vor der Bundesratssitzung unter vier Augen zu besprechen. Mittlerweile ist es ein sehr großes Problem.

Die Wahl eines neuen Richters am Bundesverfassungsgericht, wie sie für Freitag im Bundesrat eigentlich geplant war, ist längst mehr als eine Personalie. Der Kandidat der SPD, Horst Dreier, passt den Christkonservativen nicht wegen seiner liberalen Positionen in der Stammzelldebatte. Und seine Positionen zum absoluten Folterverbot haben auf liberaler Seite zu aufrechter Empörung geführt. Doch im Kern sehen die Sozialdemokraten, bei denen das Vorschlagsrecht für diesen Richterposten liegt, durch die Ablehnung Dreiers insbesondere aus den Unionsländern ihre Entscheidungsfreiheit durch den Koalitionspartner infrage gestellt. Und das ist keine Causa Dreier. Aus einer justizpolitischen Sachfrage ist eine kleine Krise in der großen Koalition geworden, die nun auf höchster Ebene geklärt werden muss.

SPD-Chef Kurt Beck hat deshalb schon am Montag nach der Sitzung des SPD-Präsidiums angekündigt, mit der Kanzlerin und CDU-Vorsitzenden Angela Merkel diese Sache bereinigen zu wollen. Einen offiziellen Termin zumindest gab es bis Mittwoch noch nicht, „ein Gespräch hat meines Wissens noch nicht stattgefunden“, sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm. Auch geht man davon aus, dass dieser Austausch erst nach den Konsultationen zwischen Oettinger und Böhrnsen, die für die Absprache zwischen den Ländern im Bundesrat verantwortlich sind, stattfinden kann. Ohnehin will Merkel die Auseinandersetzung nur zu gerne auf Länderniveau belassen.

Damit will sich die SPD freilich nicht ruhigstellen lassen. Die von SPD-Chef Beck ausgegebene Parole „Wir halten an Dreier fest“ ist keine bloße Formel zur Gesichtswahrung. Man werde die Blockade der Union auf keinen Fall hinnehmen, bekräftigte Beck im Präsidium. Die SPD-Verantwortlichen, insbesondere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, Fraktionschef Peter Struck und Böhrnsen, sind prinzipiell nicht bereit, eine inhaltliche Ablehnung eines von ihnen vorgeschlagenen Juristen zu akzeptieren. Schon droht der Parlamentarische Geschäftsführer Thomas Oppermann mit Konsequenzen auch für Unionskandidaten: „Nicht nur dieser, sondern auch alle künftigen Richter müssen ja mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden.“ Zudem will sich die SPD nicht nachsagen lassen, sie selbst hätte Dreier durch eine voreilige Bekräftigung seines Kandidatenstatus verschlissen. Da Dreiers Name immerhin in Baden-Württemberg zur öffentlichen Sache wurde, seien solche Vorhaltungen „scheinheilig“, heißt es.

Die Union ihrerseits hat sich auf die Position festgelegt: „Es braucht einen neuen Kandidaten.“ Oettinger formuliert es so: „Die Sozialdemokraten wissen, dass ich für die Unionsseite für den Vorschlag Dreier die Chance auf eine Zweidrittelmehrheit nicht sehe.“ Man habe überhaupt kein Interesse daran, „das Vorschlagsrecht der SPD infrage zu stellen“, sagt einer der Unionsfachleute. Aber „hilfreich“ hätte es schon sein können, „ein höheres Maß an Diskretion zu wahren“.

Beschädigt ist von dem in aller Öffentlichkeit aufgeführten Stück „Vertrauensverlust am Beispiel einer Richterwahl“ aber nicht nur der Hochschulprofessor. Die Dramaturgie stellt auch die beiden Verhandlungsführer Böhrnsen und Oettinger als handwerkliche Laienschauspieler hin. Dazu kommt, dass das Vertrauen in die Justizministerin nicht eben gewachsen ist, eine in ihrem Bereich wichtige Personalie diskret zu regeln. Dabei scheitert ein gemeinsames Vorgehen nicht an mangelnden Alternativen. Der Auswahl Dreiers gingen ausführliche Beratungen über geeignete Juristen und Juristinnen voraus. Anders aber als 1994, als SPD und Union scharf darüber stritten, ob die stellvertretende SPD-Vorsitzende und vormalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin Verfassungsrichterin werden dürfte, ist eine einfache Umbesetzung jetzt keine Lösung für beide Seiten. Gegen die vom damaligen Unionsfraktionschef Schäuble bekämpfte Däubler-Gmelin (statt ihrer ging dann Jutta Limbach nach Karlsruhe) sprach damals auch ein formales Argument: der nahezu direkte Wechsel aus der Spitze der Exekutive in die höchste juristische Institution der Republik.

Wie sich die Blockade nun auflösen ließe, ohne dass einer der Koalitionäre sein Gesicht verliert, ist derzeit nicht abzusehen. Zwar sagt Bremens Regierungssprecher Kleen, man wolle versuchen, „die Wahl von Horst Dreier noch hinzubekommen“. Theoretisch könnte der Fall noch auf die Tagesordnung des Bundesrats für Freitag kommen. Das gilt in Berlin aber als höchst unwahrscheinlich.

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