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Politik: Wider die Armut

Wie die Bundesregierung versucht, Verelendungsrisiken im Ruhestand entgegenzuwirken

Von Michael Schmidt

Berlin - Kinderarmut, Altersarmut, ein wachsender Anteil Langzeitarbeitsloser, ein „abgehängtes Prekariat“ als Verlierer eines sich nach wie vor verschärfenden globalisierten Wettbewerbs der Standorte – zu Beginn des 21. Jahrhunderts verlangt ein altes Thema nachdrücklich neue Antworten von der Politik: der Kampf gegen Armut, Verelendung, sozialen und kulturellen Ausschluss. „Armutsbekämpfung“, sagt denn auch eine Sprecherin des sozialdemokratisch geführten Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, „ist eine zentrale Aufgabe der Bundesregierung.“

So versuche der Gesetzgeber mit einer Reihe unterschiedlicher Maßnahmen und Initiativen den Gefahren einer Verarmung vorzubeugen.

Das Altersarmutsrisiko werde zum Beispiel durch Reformen bei der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) verringert, selbst wenn sie nicht vorrangig an der Armutsvermeidung orientiert seien – wie zum Beispiel die verbesserte Bewertung der Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Beide seien „echte Beitragszeiten“ in der GRV, die Beiträge für die Erziehungszeiten, die mit 100 Prozent des Durchschnittseinkommen bewertet würden, zahle der Bund; die Beiträge für Pflegezeiten, die je nach Grad der Pflegebedürftigkeit und Umfang der Pflegetätigkeit mit 25 bis 75 Prozent des Durchschnittseinkommens bewertet würden, zahlten die Pflegekassen. Die Kindererziehungszeit werde zudem auch in der Arbeitslosenversicherung angerechnet: Pro Kind mit bis zu drei Jahren. Die Zeiten gelten als Versicherten- und Beitragszeit. Auch die Rente mit 67 – die stufenweise Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre – könne, so die BMAS-Sprecherin, das Einkommen im Alter steigern, „denn zum einen führt eine verlängerte Erwerbsbiografie zu höheren Rentenanwartschaften, und zum anderen wird nicht nur der Beitragssatzanstieg, sondern gleichzeitig auch der Rückgang des Rentenniveaus gebremst.“

Vor allem aber könne über „eine weiter steigende Verbreitung der staatlich geförderten privaten und betrieblichen Altersvorsorge“ das Armutsrisiko im Alter gesenkt werden. „Das Angebot der staatlichen Förderung als Voraussetzungen dafür ist vorhanden.“ Die Riester-Rente lohne sich auch für Geringverdiener und Arbeitslosengeld-II-Bezieher, „da sich die Höhe des Eigenbeitrags nach dem Einkommen richtet, die Zulagen aber unabhängig davon gewährt werden.“ Bei Förderquoten von bis zu 90 Prozent im unteren Einkommensbereich und einem Eigenanteil von jährlich 60 Euro, also fünf Euro im Monat, „ist erkennbar, dass eine zusätzliche Vorsorge auch für Geringverdiener bezahlbar ist.“

Hinzu kämen Reformen, die direkt oder indirekt zu einer Erhöhung der Erwerbsquote beitragen sollen: Hierunter fielen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik – zum Beispiel die „Initiative 50 plus“ – genauso wie Maßnahmen, die das Wirtschaftswachstum fördern oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern sollen, wie der Ausbau von Kindertagesstätten und Ganztagsbetreuungsangeboten in Schulen.

Ein zielgerichtetes Instrument zur Vermeidung von – aktueller – Altersarmut sei die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Grundsicherung bilde heute „vor allem älteren Rentnerinnen, die nicht oder nicht ausreichend erwerbstätig seien konnten, aus Scham aber früher keine Sozialhilfe beantragt haben, das soziokulturelle Existenzminimum, wodurch eine soziale Ausgrenzung verhindert wird.“

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