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Ungezwungener Zwang: Wie funktioniert Fraktionsdisziplin?

Mit seiner Weigerung, im Bundestag dem EFSF-Gesetz zuzustimmen, verärgerte Wolfgang Bosbach seine Partei. Dabei handelte der CDU-Mann verfassungskonform.

Es gibt in Deutschland keinen Fraktionszwang. Artikel 38, Absatz 1 des Grundgesetzes hält das klar fest: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

Und doch gibt es ihn – das beweist ein Blick in die Koalitionsverträge der drei letzten Regierungskoalitionen auf Bundesebene. „Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab“, heißt es einheitlich bei Rot-Grün, Schwarz-Rot und Schwarz-Gelb.

Aber was bringt Abgeordnete dazu, den Koalitionsvertrag in fast allen Abstimmungen für wichtiger zu halten als das Grundgesetz? Was rechtlich nicht bindend ist – wie der Koalitionsvertrag –, wird auf anderer Ebene abgesichert. Als das „kollektive Ergebnis individueller Kosten-Nutzen-Analysen der Abgeordneten“ beschreibt der Bamberger Politikwissenschaftler Thomas Saalfeld die Geschlossenheit einer Fraktion mit Verweis auf den schwedischen Staatswissenschaftler Torbjörn Bergman. Dieser hat ein Modell entwickelt, das zeigt, woraus sich Fraktionsdisziplin im Einzelfall speist: Beeinflusst von parteispezifischen und staatlichen Normen, sach- wie karrierebezogenen Vorlieben trifft der einzelne Abgeordnete seine Entscheidung. Sie ist in Deutschland zumeist eine für die Fraktionsdisziplin.

Was nicht zuletzt ein Ergebnis des deutschen Parteiensystems ist. Es macht die weitere Karriere eines Abgeordneten in hohem Maß vom Gutdünken seiner Partei abhängig. Anders als politische Systeme beispielsweise in den USA oder Großbritannien verpflichtet die deutsche Verhältniswahl den Abgeordneten nur nachrangig den Wählern und Lobbygruppen seines Wahlkreises, zuvörderst aber der Partei, die ihn aufgestellt hat. Die muss ihn – sei es auf der Landesliste, sei es als Direktkandidat – überhaupt erst einmal wieder nominieren. Wer es sich da verscherzt, steht schnell im politischen Abseits. Das wird dort noch einmal verschärft, wo – wie in den deutschen Volksparteien üblich – die wichtigsten Akteure und Funktionsträger innerhalb einer Partei zugleich Mitglieder der zu stützenden Regierung sind.

Doch auch darüber hinaus gibt es zahlreiche Argumente für die Unterordnung des Einzelnen unter die Abstimmungsführung einer Fraktion. Dazu gehört nicht zuletzt, dass eine allzu deutliche Destabilisierung dem großen Ganzen der Partei und damit auch der eigenen politischen Karriere und dem Durchsetzen eigener Ideen schadet. Zerstrittene Fraktionen geben nur allzu oft ein schlechtes Bild nach außen ab, und destabilisierte Parteien verlieren an Macht- und Handlungsfähigkeit. Vorstöße gegen die Linie wollen daher wohlüberlegt sein.

„Risikofaktoren“ für die Fraktionsdisziplin sind demnach vor allem Politiker, die von ihrer politischen Gruppe – ob durch Alter oder durch unüberbrückbare Differenzen – nichts mehr zu erwarten haben. Außerdem natürlich solche, die Schlüsselfiguren im eigenen Lager mit ihrem Wissen erpressen können, ohne selbst erpressbar geworden zu sein.

Ein Gegenmodell hat übrigens die Fraktion der Piratenpartei im Berliner Abgeordnetenhaus in ihre am vergangenen Dienstag verabschiedete Satzung geschrieben. „Die Fraktionsmitglieder sind in der Wahrnehmung ihres freien Mandates nicht an Mehrheitsentscheidungen oder Weisungen gebunden“, heißt es da. Johannes Schneider

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