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Wie gründet man eine Partei?: Programm, Satzung, Vorstand

Welche Voraussetzungen müsste eine neue konservative Partei in Deutschland erfüllen?

Nach dem Buchstaben des Grundgesetzes (Artikel 21, Absatz 1) ist die Gründung von Parteien frei. Das Parteiengesetz regelt Näheres. Es definiert Parteien als „Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag

mitwirken wollen“. Dabei muss diese Vereinigung hinsichtlich der Zahl ihrer Mitglieder und ihres

Auftretens in der Öffentlichkeit „eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung“ bieten.

In folgenden Schritten tritt eine Partei ins Leben: Auf einer Gründungsveranstaltung wird zuerst die Gründung selbst, auf der anschließenden Gründungsversammlung werden dann Programm und Satzung der Partei beschlossen und es wird ein Parteivorstand gewählt. Der Name einer Partei muss sich deutlich von dem einer bereits bestehenden unterscheiden. Um rechtskräftig zu werden, muss sich eine Partei ins Vereinsregister eintragen lassen. Satzung, Programm und Namen der Vorstandsmitglieder und der Landesverbände sowie das unterschriebene Gründungsprotokoll sind dem Bundeswahlleiter einzureichen.

Auch Ausländer dürfen eine Partei gründen, jedoch dürfen Ausländer nicht die Mehrheit der Mitglieder oder des Vorstands stellen, der Sitz der Partei darf sich nicht im Ausland befinden.

Eine Vereinigung verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestagswahl noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat. Tsp

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