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Politik: Wieder stoppt Köhler ein Bundesgesetz

Diesmal geht es um Verbraucherinformation – die Regelung „kollidiert mit der Föderalismusreform“

Berlin - Bundespräsident Horst Köhler hat zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit ein Gesetz der großen Koalition gestoppt. Das Staatsoberhaupt verweigere die Unterzeichnung des Verbraucherinformationsgesetzes, weil dieses gegen das Grundgesetz verstoße, teilte das Bundespräsidialamt am Freitag mit. Vor sechs Wochen hatte Köhler das Gesetz zur Privatisierung der Flugsicherung ebenfalls wegen verfassungsrechtlicher Bedenken zurückgewiesen.

Das Verbraucherinformationsgesetz soll Lebensmittelskandalen vorbeugen und den Verbrauchern besseren Zugang zu Informationen verschaffen. Nach Ansicht des Bundespräsidenten verstößt es gegen Artikel 84 der Verfassung, der es dem Bund verbietet, per Gesetz den Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben zu übertragen. Genau dies aber sehe das Gesetz vor. Das Präsidialamt wies darauf hin, dass diese Kollision Folge der von Bundesrat und Bundestag verabschiedeten Föderalismusreform sei. Darin hatte der Bund ausdrücklich auf bisherige Kompetenzen verzichtet. Der Präsident schloss sich den Bedenken gegen das Gesetz an, die die Länder Berlin, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein geäußert hatten.

Konkret bemängelt der Bundespräsident, dass das Bundesgesetz jedem Bürger einen Anspruch auch auf solche für Verbraucher relevanten Informationen gewähren wollte, die von kommunalen Behörden gesammelt und verwaltet werden. Der Bundestag wollte die kommunalen Behörden damit verpflichten, Anträge nach dem Informationsgesetz zur Herausgabe von Informationen zu prüfen und zu bescheiden.

Nach Tagesspiegel-Informationen ist Köhler der Auffassung, dass nur geringfügige Änderungen von wenigen Worten genügen, um das Gesetz grundgesetz- konform zu formulieren. Verbraucherminister Horst Seehofer will nun zügig ein überarbeitetes Gesetz vorlegen. Die Entscheidung des Präsidenten respektiere man selbstverständlich, teilte das Ministerium mit. Es gebe aber keinen Zweifel an der Notwendigkeit eines Verbraucherinformationsgesetzes.

Bisher haben Bundespräsidenten insgesamt achtmal – bei rund 6300 Fällen – ihre Unterschriften unter ein Gesetz verweigert oder eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht empfohlen. Köhler machte von dieser Möglichkeit bereits dreimal Gebrauch. Zu Beginn seiner Amtszeit legte er eine verfassungsrechtliche Überprüfung des Luftsicherheitsgesetzes nahe, das den Abschuss entführter Flugzeuge regeln sollte. Ende Oktober stoppte er das Gesetz zur Flugsicherung. Das Verbraucherschutzgesetz ist damit das zweite Vorhaben der großen Koalition, das er nicht unterzeichnet.

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