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Wiederaufbereitungsanlage: Finanzzusagen für Atomanlage kritisiert

Wegen einer Finanzhilfe in Höhe von mehr als einer halben Milliarde Euro für die stillgelegte atomare Wiederaufbereitungsanlage in Karlsruhe hat der Bundesrechnungshof Bundesforschungsministerin Schavan (CDU) kritisiert.

Bonn - Ein Sprecher der Behörde bestätigte am Dienstag in Bonn einen entsprechenden Bericht der «Financial Times Deutschland» (FTD), wonach die Behörde die Regierung auffordert, die Finanzierungszusage zu begrenzen. Der Haushaltsausschuss im Bundestag will sich am Mittwoch mit dem Thema befassen. Ihm liegt der Zeitung zufolge ein Antrag des Forschungsministeriums vor, in den Bundeshaushalt eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 562 Millionen Euro für die Atomanlage einzustellen.

Dem mit dem Rückbau der Anlage beauftragten Unternehmen fehle «jeglicher materielle Anreiz, das Projekt schnell und kostengünstig abzuschließen», zitiert die Zeitung aus dem Schreiben des Bundesrechnungshofes. Annette Schavans Finanzierungszusage wirke wie ein Blanko-Scheck für die Firma.

Bis zur Stilllegung 1991 hatte die Anlage als Versuchseinrichtung zur Grundlagenforschung für eine kommerzielle Wiederaufarbeitung abgebrannter Kernbrennstoffe gedient. Der Zeitung zufolge sind für den Rückbau der Anlage und die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle bis 2005 bereits 1,1 Milliarden Euro Steuergelder aufgewendet worden. Für die kommenden Jahre wolle Schavan dem Unternehmen noch einmal 562 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Insgesamt würden weitere Kosten von erneut 1,1 Milliarden Euro erwartet.

In seinem Schreiben fordert der Bundesrechnungshof die Regierung auf, «die Finanzierungszusage zu begrenzen». Die Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe Betriebsgesellschaft mbH (WAK GmbH) habe seinerzeit «einen betragsmäßig und zeitlich nicht begrenzten Anspruch auf Erstattung ihrer Selbstkosten» vertraglich zugesichert bekommen. Es bestehe daher für das Unternehmen kein Anreiz, das Projekt rasch und kostengünstig zu beenden. «Der Bundesrechnungshof hält es für nicht akzeptabel, Konsequenzen erst zu ziehen, nachdem der außerhalb des Bundeshaushalts stehende WAK-Fonds geleert ist und die Probleme des Projekts damit haushaltswirksam und offenkundig werden», heißt es in dem Papier. (tso/dpa)

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