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Politik: „Wir verhandeln nicht “ Berlin liegt aber Vertragsentwurf der USA zum Strafgerichtshof vor

Berlin (cvm). Dem Auswärtigen Amt liegt nach Tagesspiegel-Informationen bereits ein Entwurf des Vertrages vor, den die USA bilateral mit Deutschland über die Nichtauslieferung von US-Bürgern an den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) schließen wollen.

Berlin (cvm). Dem Auswärtigen Amt liegt nach Tagesspiegel-Informationen bereits ein Entwurf des Vertrages vor, den die USA bilateral mit Deutschland über die Nichtauslieferung von US-Bürgern an den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) schließen wollen. Er umfasst zwei DIN-A-4-Seiten und gliedert sich in eine Präambel sowie fünf Paragrafen.

Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes bestätigte „Gespräche mit den USA auf Arbeitsebene“ über das Anliegen, betonte aber: „Von Verhandlungen kann keine Rede sein.“ Die Bundesregierung wolle zunächst eine gemeinsame EU-Position herbeiführen.

US-Außenminister Powell hatte vor wenigen Tagen mitgeteilt, dass Amerika bilaterale Abkommen mit allen Staaten der Welt anstrebe, nach denen die beiden Staaten die Bürger des Vertragspartners nur mit Zustimmung von deren Regierung direkt an den ICC oder an Drittländer überstellen dürfen.

Nach Ansicht des Freiburger Völkerstrafrechtlers Kai Ambos liefe ein solcher Vertrag de facto auf Immunität der US-Bürger heraus. Die Bundesregierung dürfe ein solches bilaterales Abkommen nicht schließen. Es käme einer „Vertragsverletzung“ gegenüber dem ICC gleich, weil es den internationalen Vertrag über den Strafgerichtshof nachträglich unterminiere. Deutschland habe von einem Anti-Überstellungs-Abkommen auf Gegenseitigkeit im übrigen keinen Nutzen, da es sich selbst verpflichtet habe, sich und seine Bürger dem ICC zu unterwerfen.

Nicht alle Experten sehen das so streng. Nach Artikel 98 des ICC-Statuts besteht ausdrücklich keine Pflicht zur Überstellung Verdächtiger, wenn andere Verträge dem entgegenstehen. Dieser Passus war auf Wunsch der USA eingefügt worden.

Nach Ansicht internationaler Beobachter hat die Haltung der Bundesregierung strategische Bedeutung. Bei offiziellen „Verhandlungen“ mit Deutschland über den Vertragsentwurf könnte die US-Regierung anderen zögernden Staaten mit dem Hinweis Druck machen: Selbst Berlin, das als besonders Strafgerichtshof-treu gilt, verhandelt mit uns.

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