zum Hauptinhalt

Mediator: Wird aus dem Fall Sarrazin ein Fall Wulff?

Der Fall Thilo Sarrazin scheint gelöst zu sein. Wird jetzt noch ein Fall Christian Wulff daraus? Hat der Bundespräsident die von ihm selbst gewählte Rolle des "Mediators" zwischen Sarrazin und dem Bankvorstand überdehnt?

Von Antje Sirleschtov

„Wulff diktierte der Bundesbank die Bedingungen“. Mit dieser Überschrift nährte die „FAZ“ an diesem Mittwoch den Verdacht, dass Bundespräsident Christian Wulff im Fall Sarrazin weit mehr Einfluss auf die Auflösung von dessen Arbeitsverhältnis mit der Bundesbank genommen hat, als es dem vom politischen Alltagsgeschäft unabhängigen Amt des Staatsoberhauptes zukommt. Unter Bezugnahme auf eine „Person, die mit dem Vorgang vertraut ist“ berichtete das Blatt, Mitarbeiter des Bundespräsidialamtes hätten am Mittwoch vergangener Woche über die Umstände und Bedingungen eines Rücktritts Thilo Sarrazins von seinem Amt im Bundesbankvorstand abschließend nur mit dessen Anwalt Stefan Eiden verhandelt. Die Bundesbank, so berichtet „die Person“, sei hingegen nicht eingeladen gewesen, ihr habe man hernach sogar die Bedingungen des Sarrazin-Rückzugs mehr oder weniger diktiert, bis hin zu dem Pressetext, den die Bank am Tag danach veröffentlichte.

Der dahinterstehende Vorwurf an das Staatsoberhaupt wiegt schwer. Hat Wulff die von ihm selbst gewählte Rolle des „Mediators“ zwischen Sarrazin und dem Bankvorstand überdehnt? Hat er womöglich sogar, um den Fall Sarrazin vom Tisch zu bekommen, dessen Position im Streit mit dem Frankfurter Arbeitgeber unterstützt, ihm zu einer monatlichen Zusatzpension von 1000 Euro verholfen, die Sarrazin erst nach einem regulären Ausstieg aus der Bank 2014 zugestanden hätte. Hat Wulff am Ende sogar Einfluss darauf genommen, dass die Bundesbank der Bedingung Sarrazins nachkam, sich schriftlich vom vorherigen Vorwurf, der Mann beschädige das Bankansehen mit seinen Thesen, zu distanzieren? Eine Bedingung, die für Sarrazin so große Bedeutung hatte, dass er sie, wie er bei einer Podiumsdiskussion in Potsdam erklärte, zur Voraussetzung für einen Amtsverzicht gemacht hatte. Wulff als Befehlsgeber, Bundesbankchef Axel Weber als -empfänger? Die gesetzlich festgeschriebene Unabhängigkeit der Währungshüter wäre in einem solchen Fall nur noch eine Farce – ausgerechnet wegen dem Staatsoberhaupt. Auch der Präsident selbst wäre beschädigt.

Zumindest für die SPD erscheint diese Variante der Vorgänge glaubhaft. So glaubhaft, dass der geschäftsführende SPD-Fraktionschef Joachim Poß vom Präsidenten eine Erklärung einforderte. Und die Fraktion den Vorgang zum Anlass für einer Sondersitzung des Haushaltsausschusses nahm. Begründung:  Das Bundesbank-Gesetz, Paragraf sieben. Darin ist festgelegt, dass die Gehälter, Ruhegehälter und Hinterbliebenenbezüge durch Verträge mit dem Vorstand geregelt werden. „Die Verträge bedürfen der Zustimmung der Bundesregierung“, heißt es in Absatz 4 des Paragrafen. Also ein Fall für den Haushaltsausschuss, der das Etatrecht hat. Woher die FAZ die Information hat, wo „die Person“ verortet werden muss: Das ist nicht klar. Fest steht zunächst nur, dass der Chef des Präsidialamtes, Staatssekretär Lothar Hagebölling, bestreitet, sein Amt habe die Verhandlungen quasi mit Sarrazin allein geführt. Sein Amt habe lediglich „eine Rolle als Mediator“ wahrgenommen. Beide Seiten seien gehört worden und hätten Gelegenheit gehabt, Lösungsansätze zu beraten. Und wie man hört, sei dies mehrfach erfolgt, persönlich und telefonisch. Damit hätte Hagebölling zwar der FAZ-Berichterstattung vom alleinigen Gespräch mit dem Sarrazin-Anwalt an besagtem Mittwoch nicht widersprochen. Allerdings darf man daraus zumindest Zweifel ableiten, dass der Rückzug allein zwischen Präsidialamt und Sarrazin verhandelt und die Bundesbank später lediglich die Verhandlungsergebnisse umgesetzt hat. Der Bank gefällt diese Darstellung nicht. Sie ließ mitteilen, dass sie dem Bundespräsidialamt „für seine Vermittlung im Vorfeld dieser Regelung dankt“.

Noch nicht abschließend geklärt ist damit allerdings die Frage, warum das Staatsoberhaupt überhaupt in der Affäre Sarrazin eine Mediatorenrolle übernommen hat. War er womöglich dazu gezwungen, weil sich sonst niemand fand, der der Affäre die politische Spitze nehmen wollte? Haben womöglich andere staatliche Institutionen den Fall wie eine heiße Kartoffel in Richtung Bellevue geschoben? Schließlich stand auch Weber der Weg offen, die Angelegenheit früher so zu regeln, dass es eines Abberufungsverfahrens durch den Präsidenten nicht bedurft hätte. Und auch die Bundesregierung, etwa in Gestalt des Chefs des Kanzleramtes, hätte eine frühzeitige Vermittlerrolle anbieten können. Wulffs Einlassung, die Bundesbank möge „rasch dafür Sorge tragen“, dass Sarrazin das Ansehen des Instituts nicht beschädigt, könnte man auch in diese Richtungen verstehen – und nicht als Aufforderung zum Rausschmiss.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false