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Witwerrente: EU-Richter stärken homosexuellen Partner

Der Europäische Gerichtshof hat die Stellung eines Homosexuellen aus Bayern im Rechtsstreit um eine Witwerrente unterstützt. Die obersten EU-Richter entschieden, dass der Mann unter Umständen wegen seiner sexuellen Ausrichtung benachteiligt werde.

Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) hatte dem Lebenspartner eines Kostümbildners nach dessen Tod eine Unterstützung verweigert, weil solche Zahlungen laut Satzung nur für Ehepartner vorgesehen seien. Diese Begründung stellt nach Ansicht des EuGH eine unmittelbare Diskriminierung des Betroffenen dar, falls sich überlebende Ehegatten und überlebende Lebenspartner in Bezug auf die Versorgung in einer vergleichbaren Lage befinden. Das Bayerische Verwaltungsgericht in München müsse nun prüfen, ob das der Fall sei.

Die EU-Richter hatten für ihr Urteil die europäische Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf herangezogen. Diese Richtlinie gelte zwar nicht für die Sozialversicherung und die Sozialsysteme. Die Hinterbliebenenversorgung der VddB entspringe aber dem Arbeitsverhältnis des verstorbenen Partners. Sie entspreche deshalb einem Arbeitsentgelt im Sinne der Richtlinie.

Die EU-Kommission begrüßte das Urteil. Die obersten EU-Richter hätten damit die Meinung der Kommission bestätigt, sagte die Sprecherin von EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla. Der Fall mache zugleich klar, dass die Kommission nicht in die deutsche Ordnungspolitik eingreife.

Spidlas Sprecherin Katharina von Schnurbein erinnerte daran, dass Brüssel noch auf Klarstellungen der Bundesregierung zum deutschen Antidiskriminierungsgesetz warte. Dabei geht es unter anderem um die Frage, welchen Anspruch gleichgeschlechtliche Lebenspartner auf Hinterbliebenenrente nach dem Beamten- und Soldatenrecht haben. Deutschland habe die EU-Richtlinie zwar umgesetzt, aber einige Punkte müssen nach Auffassung der Kommission noch klarer gefasst werden.

Die Parlamentarischen Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck und Irmingard Schewe-Gerigk, lobten das Urteil ebenfalls. Es betone, dass eine Benachteiligung von Lebenspartnerschaften dem europäischen Recht widerspreche, teilten die beiden Grünen-Politiker in Berlin mit. Die Vereinigung der Lesben und Schwulen in der Union (LSU) erwartet laut einer Mitteilung als Folge des Urteils positive Veränderungen für Lebenspartner bei Leistungen, die aus der Unterhaltspflicht der Ehegatten herrühren. (cp/dpa)

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