zum Hauptinhalt

Zeitungsbericht: Kirchliches Ja-Wort bald ohne Standesamt möglich

Ab dem Jahr 2009 wird es in Deutschland eine gravierende Gesetzesänderung geben: Einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" zufolge können Paare dann kirchlich heiraten, ohne sich zuvor auf dem Standesamt getraut zu haben. Experten warnen vor weitreichenden Folgen.

In Deutschland sind nach einem Zeitungsbericht künftig kirchliche Hochzeiten ohne Trauung beim Standesamt möglich. Das ergibt sich laut "Süddeutscher Zeitung" aus einer von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkten Änderung des Rechts der Eheschließung, die am 1. Januar 2009 in Kraft tritt. Die Neuregelung ist Bestandteil des gänzlich neu gestalteten Personenstandsgesetzes.

Der Regensburger Familienrechtsprofessor Dieter Schwab weist in dem Blatt auf weitreichende Folgen hin: "Ein Paar, das sich kirchlich, aber nicht standesamtlich trauen lässt, befindet sich in einer Ehe, die vom staatlichen Recht als nichteheliche Gemeinschaft angesehen wird - mit allen Konsequenzen." Dies bedeute: kein Unterhalt, kein Erbrecht, keine Schutzvorschriften für den Schwächeren beim Scheitern der Ehe, auch kein Zugewinnausgleich. Deshalb sei gründliche juristische Aufklärung nötig.

Bisherige Regelung gilt seit 1875

Die bisherige Bestimmung, dass die standesamtliche einer kirchlichen Hochzeit vorausgehen muss, geht dem Bericht zufolge auf eine Regelung von 1875 zurück. Bei Zuwiderhandlung habe Priestern lange eine Bestrafung gedroht, zuletzt sei dies aber nur noch eine Ordnungswidrigkeit ohne Sanktion gewesen.

Die Neuregelung, die nicht nur eine kirchliche Voraustrauung, sondern auch eine Nur-Kirchen-Ehe ermöglicht, blieb dem Bericht zufolge weitgehend unbemerkt, weil sie im vergangenen Jahr zu später Stunde im Bundestag beschlossen worden und die Reden nur zu Protokoll gegeben worden seien. (jam/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false