zum Hauptinhalt

Politik: Zeugen Jehovas: Religionsgemeinschaft will als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannt werden

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Religionsgemeinschaft Zeugen Jehovas ihren Anspruch bekräftigt, vom Staat als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannt zu werden. Alle verfassungsrechtlichen Voraussetzungen wie etwa Rechtstreue, eine ausreichende Mitgliederzahl und die Gewähr der Beständigkeit seien gegeben, sagte Rechtsanwalt Weber in der mündlichen Verhandlung des Zweiten Senats über die Klage der Zeugen Jehovas.

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Religionsgemeinschaft Zeugen Jehovas ihren Anspruch bekräftigt, vom Staat als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannt zu werden. Alle verfassungsrechtlichen Voraussetzungen wie etwa Rechtstreue, eine ausreichende Mitgliederzahl und die Gewähr der Beständigkeit seien gegeben, sagte Rechtsanwalt Weber in der mündlichen Verhandlung des Zweiten Senats über die Klage der Zeugen Jehovas. Diese waren vor das höchste deutsche Gericht gezogen, weil ihnen der Berliner Senat die Verleihung der Körperschaftsrechte versagt hatte.

Dessen Vertreter Stephan Südhoff betonte in Karlsruhe, die Zeugen Jehovas verträten teilweise lebensverachtende Grundsätze und demokratiefeindliche Ziele. "Sie sind daher kein geeigneter Kooperationspartner für den Staat", sagte der Bevollmächtigte des Berliner Senats. Die Zeugen Jehovas sähen den Staat als ein "Werkzeug Satans", der dem Untergang geweiht sei, und lehnten diesen grundsätzlich ab. So verlangten sie etwa von ihren Mitgliedern, nicht an Wahlen teilzunehmen und sich auch sonst von der übrigen Gesellschaft abzugrenzen, argumentierte Südhoff weiter.

Das religiöse Verbot, sich im Notfall mit Bluttransfusionen helfen zu lassen, bezeichnete er als "lebensverachtende Maxime". Zudem toleriere die Gemeinschaft die Kindererziehung mit körperlichen Zuchtmitteln, was auch die Herausgabe des Buches "Stock und Rute" unterstreiche.

Den Vorwürfen widersprachen Vertreter der Religionsgemeinschaft energisch. Präsidiumssprecher Werner Rudke sagte, alle Obrigkeiten würden respektiert und auch der Gehorsam gegenüber Gesetzen sei für alle Mitglieder selbstverständlich. Es bestehe auch kein internes Verbot, an Wahlen teilzunehmen, sondern nur das Gebot zu politischer Neutralität. Auch würden die Mitglieder nicht am Austritt gehindert.

Den Status als öffentlich-rechtliche Körperschaft haben gegenwärtig neben der katholischen und evangelischen Amtskirche auch kleinere Religionsgemeinschaften wie die Evangelisch-Methodistische Kirche, die Neuapostolische Kirche, die Baptisten, Mormonen und die Hugenottenkirche. Die Rechtsform ist mit Privilegien verbunden: Körperschaften dürfen von ihren Mitgliedern Steuern erheben, eigene Stiftungen und Anstalten gründen und als Dienstherr für Beamte auftreten. Auch im Steuer-, Abgaben und Gebührenrecht gibt es eine Reihe von Vorteilen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false