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Politik: Zeugen Jehovas: Zahlreiche Privilegien

In Glaubensdingen ist eine Religionsgemeinschaft auch als eingetragener Verein frei. Doch mit der Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts winkt gleich ein ganzes Bündel von Privilegien.

In Glaubensdingen ist eine Religionsgemeinschaft auch als eingetragener Verein frei. Doch mit der Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts winkt gleich ein ganzes Bündel von Privilegien. Dazu gehört das Recht, Kirchensteuer zu erheben, wovon allerdings nur die beiden großen Kirchen, die Jüdische Religionsgemeinschaft und die Alt-Katholische Kirche Gebrauch machen. Körperschaften genießen organisatorische Erleichterungen: Sie können Anstalten und Stiftungen bilden, dürfen Kirchenbeamte einstellen und sogar eigenes Recht setzen. Das "Parochialrecht" begründet zudem die Zugehörigkeit zu einer Kirchengemeinde durch den schlichten Zuzug eines Konfessionsmitglieds, ein Beitritt ist nicht nötig. Hinzu kommen Vergünstigungen beim Bauplanungs-, Grundstücks- und Steuerrecht, etwa die Befreiung von der Körperschafts- und teilweise von der Grund- und Grunderwerbssteuer. Außerdem werden Körperschaften als Freie Träger in der Jugendhilfe anerkannt und sind teilweise in den Rundfunkräten vertreten. Neben den genannten Kirchen haben unter anderen die Evangelisch-Methodistische und die Neuapostolische Kirche sowie die Siebenten-Tags-Adventisten einen solchen Status.

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