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ZUSÄTZLICHE HILFEN: Was die Koalition beschlossen hat

Demenzkrankeerhalten bis zu 2400 Euro pro Jahr, mit denen ihre Betreuung bezahlt werden kann. Das Geld wird zusätzlich zu Pflegeleistungen gezahlt.

Demenzkranke

erhalten bis zu 2400 Euro pro Jahr, mit denen ihre Betreuung bezahlt werden kann. Das Geld wird zusätzlich zu Pflegeleistungen gezahlt. Anspruch hat auch, wer keine Leistungen aus der Pflegeversicherung bezieht. Insgesamt gibt es rund eine Million altersverwirrte Menschen in Deutschland.

Die ambulante Pflege und die der Schwerpflegebedürftigen im Heim wird erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung besser bezahlt. Die Leistungen werden bis 2012 in drei Schritten angehoben. Ab 2015 sollen die Pflegeleistungen alle drei Jahre an die Preissteigerung angepasst werden.

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, eine Pflegezeit von sechs Monaten zu nehmen – außer in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten. Die Pflegezeit kann von verschiedenen Angehörigen nacheinander genutzt werden. Pflegende Angehörige sollen leichter Teilzeit beantragen können. Geprüft wird, ob sie – wie zur Betreuung von Kindern – zehn Tage im Jahr mit Anspruch auf Krankengeld zu Hause bleiben können.

Die Pflegekassen müssen für jeweils einhundert Pflegebedürftige einen Fallmanager einstellen, der sie berät und ihre Versorgung organisiert.

Alten-Wohngemeinschaften können künftig ihre Ansprüche auf Pflegeleistungen zusammenfassen und gemeinsam Pflege organisieren und bezahlen.

In Städten und Gemeinden werden Pflegestützpunkte eingerichtet, je einer auf 20 000 Einwohner. Ziele sind mehr ambulante Pflege und möglichst viele Hilfen aus einer Hand.

Heime, die gut pflegen, erhalten einen einmaligen Bonusbetrag von 1536 Euro von der Krankenkasse, wenn der Bewohner seit einem halben Jahr in einer niedrigeren Pflegestufe ist. M.G.

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