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Thilo Sarrazin ist der Meinung, dass er nichts falsch gemacht hat.

© dpa

Zusatzpension für Sarrazin: Regierung muss Aufhebungsvertrag zustimmen

1000-Euro-Zusatzpension für Sarrazin: Die Regierung erklärt sich für nicht zuständig – obwohl im Gesetz etwas ganz anderes steht.

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Thilo Sarrazin hat nach seinem Abgang aus dem Vorstand der Bundesbank zum Ende dieser Woche erklärt, das Kapitel sei nun für ihn „abgeschlossen“. Für die Bundesbank und auch für die Bundesregierung scheint sich aus der „Affäre Sarrazin“ nun jedoch ein ganz neues Kapitel zu öffnen. Und zwar eines, in dem es – ganz allgemein – um die Frage geht, wer eigentlich die Verträge aktiver und ehemaliger Bundesbankvorstände und damit deren Gehälter und Pensionen prüft und kontrolliert.

Zieht man dazu das Bundesbankgesetz zurate, ist die Antwort simpel. In Paragraf 7, Absatz 4, ist die Verantwortung für die Gehälter und Pensionen der Vorstände geregelt. Darin heißt es: „Die Mitglieder des Vorstands stehen in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis. Ihre Rechtsverhältnisse gegenüber der Bank, insbesondere die Gehälter, Ruhegehälter und Hinterbliebenenbezüge, werden durch Verträge mit dem Vorstand geregelt. Die Verträge bedürfen der Zustimmung der Bundesregierung.“

Die Bundesregierung muss also auch dem Aufhebungsvertrag von Sarrazin zustimmen – und damit der Vereinbarung, dem Buchautor eine monatliche Zusatzpension von 1000 Euro zu zahlen, obwohl ihm diese erst nach der regulären Beendigung seines Vertrages 2014 zugestanden hätte.

Die Regierung allerdings sieht das offenbar ganz anders – und zwar nicht erst, seit Sarrazin seine Integrationsthesen veröffentlichte. Deutlich wurde das am vergangenen Donnerstagabend. In der 1000-Euro-Frage Aufklärung wünschend hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages die Regierung in einer Sondersitzung um Erklärung gebeten. Diese allerdings lehnte – in Person des parlamentarischen Staatssekretärs des Bundesfinanzministeriums, Steffen Kampeter (CDU) – jede Verantwortung rundweg ab.

Die Regierung, wurde Kampeter von Sitzungsteilnehmern verstanden, leite aus dem Bundesbankgesetz keinerlei Zustimmungspflicht für Aufhebungsverträge ab. Aufhebungsverträge hat es in der Geschichte der Bundesbank bisher nur zweimal gegeben, nämlich bei den ehemaligen Präsidenten Karl-Otto Pöhl (1991) und Ernst Welteke (2004). Letzterer galt seinerzeit als bestbezahlter Beamter des Landes und war wegen eines von der Dresdner Bank finanzierten Familienaufenthaltes im Luxushotel Adlon zurückgetreten. Inklusive Zahlungen aus Hessen erhält er seither eine Monatspension von 13 095 Euro.

Das Nichtzustimmen der Bundesregierung zu Verträgen der Bundesbankvorstände betrifft jedoch nicht nur Aufhebungsverträge. Auch bei Anstellungsverträgen mit Vorständen sieht niemand hin. Für diese, zitieren Abgeordnete den Staatssekretär Kampeter, gebe es einen „Mustervertrag“, dem die Regierung in früheren Zeiten einmal zugestimmt habe. Dessen Ausgestaltung im Konkreten obliege seither der Bundesbank allein. Ob es also Zusatzvereinbarungen mit den Vorständen gibt oder Sonderzahlungen, darüber wissen mithin nur die Betroffenen im Vorstand allein.

Die SPD will diese Rechtsauslegung nun nicht mehr hinnehmen. Die Fraktionsspitze fordert Offenlegung zumindest des Sarrazin-Aufhebungsvertrages. Und der SPD-Haushälter Carsten Schneider wirft der Regierung vor, sie „entzieht sich ihrer Verantwortung, obwohl das Bundesbankgesetz ihr eine tragende Rolle bei den Verträgen der Vorstände zuweist“.

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