zum Hauptinhalt

Politik: Zuwanderung: Der Ausfertiger: Johannes Rau hat keine Eile beim Zuwanderungsgesetz

Es ist eine monotone Arbeit, aber sie hat Stil. Tausende von Gesetzen haben die Präsidenten der Bundesrepublik bereits unterzeichnet.

Es ist eine monotone Arbeit, aber sie hat Stil. Tausende von Gesetzen haben die Präsidenten der Bundesrepublik bereits unterzeichnet. Doch noch nie wird sich einer über seine Unterschrift den Kopf so zerbrochen haben, wie Johannes Rau es jetzt tun wird.

Das Grundgesetz weist ihm die Rolle zu, Gesetze auszufertigen. Das ist ein juristisches Kunstwort für ihre Beurkundung. Sie ist mit der des Notars vergleichbar, etwa bei einem Grundstückskauf. Rau legt sich mit seiner Unterschrift fest, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

Zum Thema Online Spezial: Streit um die Zuwanderung Schwerpunkt: Der Eklat im Bundesrat und die Folgen Fotostrecke: Tumult in der Länderkammer Umfrage: Soll Rau das Gesetz unterschreiben? Diese wenig bekannte Rolle des Präsidenten rückt jetzt in das Zentrum der Aufmerksamkeit. Denn an den rechten Dingen äußern im Falle des Zuwanderungsgesetzes zahlreiche Staatsrechtler und vor allem die Union starke Zweifel. Rau ist als Notar so gefragt wie noch kein Präsident vor ihm. Sein Prüfungsrecht ist dabei umfassend. Ging man früher noch davon aus, es beschränke sich allein auf formelle Fragen, die also allein das Gesetzgebungsverfahren betreffen, so ist heute anerkannt, dass er die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes insgesamt kontrollieren muss - und es zu stoppen hat, wenn dies "offensichtlich" anders ist, wie es die Rechtsprechung dazu formuliert hat.

Der einzige Verfassungsverstoß, der hier in Rede steht, ist formeller Natur. Das macht die Sache jedoch nicht einfacher. Rau muss sich zunächst entscheiden, wie er den Ablauf der Abstimmung überhaupt einschätzt. Kommt er - zum Beispiel - zu dem Schluss, Jörg Schönbohm habe mit den Worten "Sie kennen meine Auffassung" gar keine Stimme abgegeben, könnte seine Prüfung schon am Ende sein, weil dann Brandenburg im Sinne des Grundgesetzes möglicherweise doch einheitlich für das Gesetz gestimmt hätte. Wertet er dies und Schönbohms späteres Schweigen aber als Nein, muss er sich mit der Frage beschäftigen, die derzeit die Elite der deutschen Verfassungsrechtler erhitzt: Ist Manfred Stolpe als Potsdamer Regierungschef ermächtigt, im Bundesrat für sein Land als Ganzes zu sprechen?

Rau hat keine Eile. Der frühere SPD-Chef Oskar Lafontaine riet ihm ungebeten via "Bild" sogar, sich bis nach der Wahl damit Zeit zu lassen. Er wird den Fall jetzt seinem juristischen Referat überantworten. Aus seinem Amt hieß es, Fristen würden nicht genannt. Das Grundgesetz zwingt ihn zu keinem Termin. Üblich sind sonst einige Wochen. Der Fall ist selten, dass ein Bundespräsident die Ausfertigung verweigert. Zuletzt hatte Richard von Weizsäcker dies 1991 getan. Er lehnte die geplante Privatisierung der Flugsicherung ab, weil dies eine polizeiliche, also hoheitliche Aufgabe sei.

Mit Raus Unterschrift und der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist die Gesetzgebung abgeschlossen. Nur das Verfassungsgericht kann dies durchbrechen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten: Mit einem Organstreit könnte etwa Schönbohm ein Urteil gegen den Bundesratspräsidenten Klaus Wowereit erwirken. Oder Rau unterschreibt und wird gezwungen, die Unterschrift zu tilgen. Oder das Gesetz tritt in Kraft, und die Union strengt ein Normenkontrollverfahren an. In jedem Fall müssen mindestens fünf von acht Richtern von einem Rechtsverstoß beim Zuwanderungsgesetz überzeugt sein - sind es weniger, bleibt es bestehen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false