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Politik: Zuwanderung: Doppelstrategie

"Die Union hat sich strategisch nicht festgelegt, wir wissen nicht, worauf sie hinaus will", sagte Volker Beck, Zuwanderungsexperte der Grünen. Sein Fazit: Wenn man nicht weiß, was einer will, dann kann man ihm auch nicht entgegenkommen.

"Die Union hat sich strategisch nicht festgelegt, wir wissen nicht, worauf sie hinaus will", sagte Volker Beck, Zuwanderungsexperte der Grünen. Sein Fazit: Wenn man nicht weiß, was einer will, dann kann man ihm auch nicht entgegenkommen. So kann Beck damit leben, dass das Zuwanderungsgesetz auch noch ein Weilchen länger beraten wird. In der Tat haben die Unions-Protagonisten in Bund und Ländern bislang keine klare Linie gefunden, und niemand weiß, wie Kanzlerkandidat Edmund Stoiber letztlich das Thema angehen will.

Derzeit lässt sich die Unions-Strategie auf die Formel "vier plus elf" bringen: Vier Kernforderungen für den Bundesrat, elf weiter gehende für den Bundestag. So werden Wunsch und Wirklichkeit vereint: Im Parlament in Berlin soll das rot-grüne Gesetz abgelehnt werden, um das Thema Ausländer und Zuwanderung im Wahlkampf ansprechen zu können - nicht zuletzt die CSU dringt darauf. Doch verhindern kann die Union das Gesetz letztlich nicht, weil sie im Bundesrat keine Mehrheit hat - dort kommt es auf die Stimmen der großen Koalition in Brandenburg an, wo Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) kaum den Bestand seiner Koalition riskieren will. Und überhaupt: Im Bundesrat hätten die Länder zu entscheiden, nicht die Parteien, sagt Saar-Ministerpräsident Peter Müller, dem ebenfalls nachgesagt wird, dass er eine Zustimmung erwägt.

Von daher werden - auch von Stoiber - die vier Punkte als Kernforderungen der Union bezeichnet, die Brandenburgs Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) in Absprache mit Schönbohm als Zustimmungsbedingungen genannt hat. Sie gelten, mit Ausnahme einiger Bedenken auf grüner Seite, als konsensfähig: Begrenzung von Zuwanderung als ausdrückliche Zielsetzung des Gesetzes; Änderungen bei der Regelung für Flüchtlinge auf Grund nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung (Müller und Schönbohm: "nicht über die Genfer Flüchtlingskonvention hinaus"); Senkung des Nachzugsalters von Immigrantenkindern von 14 auf 12 Jahre (die Union will 10 Jahre); und Orientierung der Arbeitsmigration am Bedarf (dies läuft auf die Forderung hinaus, über Zuwanderung nicht regionale Arbeitsämter entscheiden zu lassen, sondern eine nationale Regelung zu finden: erst sollen Arbeitsplätze mit Deutschen besetzt werden, dann erst mit Zuwanderern).

Zu den elf weiteren Unions-Punkten gehört eine Forderung, die auch SPD-Ministerpräsidenten erheben: Die Verteilung der Integrationskosten soll zu Gunsten der Länder verändert werden. Zwei Drittel Bund, ein Drittel Länder, auch Ausländer und Arbeitgeber seien zu beteiligen, lautet die Forderung der Union. Sie will auch das Auswahlverfahren über ein Punktesystem streichen, weil sie hier Missbrauchsmöglichkeiten sieht. Für Beck von den Grünen ist dies jedoch "Kernstück einer modernen Einwanderungsregelung". Die Weisungsunabhängigkeit der Entscheider in Asylverfahren müsse beibehalten werden, fordert die Union. Für deutschstämmige Aussiedler sollen die Regelungen günstiger gestaltet werden. Die Union ist auch gegen die Streichung des Anwerbestopps für ausländische Arbeitnehmer; bei den Grünen wird darauf verwiesen, dass gerade einige Unions-Länder die Ausnahmeregelungen beim Anwerbestopp stark nutzen. Die Tür zum Konsens ist freilich offen. "Aber ein Zuwanderungsreduzierungsgesetz, wie das einige in der Union wollen, wird es nicht geben", sagt Beck.

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