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Politik: Zuwanderung: "Es fehlen eindeutige Regelungen für Härtefälle"

Cornelia Bührle ist die Beauftragte für Migrationsfragen des Erzbistums Berlin. Sie beschäftigt sich besonders mit den Problemen Illegaler.

Cornelia Bührle ist die Beauftragte für Migrationsfragen des Erzbistums Berlin. Sie beschäftigt sich besonders mit den Problemen Illegaler.

Wie beurteilen Sie den Gesetzentwurf?

Das ist sehr schwer, weil der Entwurf im Vergleich zur vorherrschenden Gesetzeslage sowohl Verbesserungen als auch Verschlechterungen aufweist.

Welche Verschlechterungen meinen Sie?

Zum Beispiel entwirft der Gesetzentwurf ein verschärftes Zwei-Klassen-Ausländerrecht, was Familiennachzug oder Daueraufenthaltesrecht betrifft. Die Regelung für den Kindernachzug bedeutet letztlich: Wer Geld hat, kann seine Kinder nachkommen lassen, wer keines hat, der nicht.

Der Kirche sind die Menschen, die illegal in der Bundesrepublik leben, wichtig. Trägt der Gesetzenwurf dem Rechnung?

Ich bin dankbar, dass die nichtstaatliche und die geschlechtsspezifische Verfolgung jetzt ausdrücklich berücksichtigt werden. Aber es fehlen insbesondere Regelungen zu den sozialen Rechten der Illegalen, die sie wegen der Meldepflicht der öffentlichen Stellen bisher kaum geltend machen können. Denn diese Menschen wird es trotz eines neuen Gesetzes auch in Zukunft geben.

Woran fehlt es ihrer Meinung nach konkret?

Die Bundesregierung hat in dem Familienbericht im Jahr 2000 begrüßt, dass Kindern von Illegalen die Beschulung ermöglicht werden soll. Von daher müsste zum Beispiel diese Strafvorschrift, die die öffentlichen Stellen verpflichtet, Anzeige zu erstatten, nicht abgeschafft, aber modifiziert werden. Außerdem bräuchten wir eindeutige Härtefall-Regelungen. Traumatisierte, Alte und Kranke sollten in bestimmten Fällen generell ein Aufenthaltsrecht bekommen.

Wie schätzen Sie die Abschaffung der Duldung ein?

Das kann ich nur schwer beurteilen, weil die interessante Frage ja lautet: Wer von den jetzigen Duldungsinhabern wird ein Aufenthaltsrecht bekommen? Und das ist derzeit noch unklar. Im Übrigen ist die Duldung begrifflich zwar abgeschafft, aber das Phänomen Abschiebungsschutz besteht weiterhin. Der Mensch bekommt dann eine Bescheinigung, die nicht mehr Duldung heißt.

Wie beurteilen Sie den Gesetzentwurf?

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