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Politik: Zuwanderung: Kompromissgremium

Zum Thema Online Spezial: Streit um die Zuwanderung Ist der Bundesrat mit einem vom Bundestag beschlossenen Gesetz nicht einverstanden, ohne es rundweg abzulehnen, kann er den Vermittlungsausschuss anrufen. Lehnt der Bundesrat ein Gesetz ab, können auch Bundestag oder Bundesregierung den Ausschuss anrufen.

Zum Thema Online Spezial: Streit um die Zuwanderung Ist der Bundesrat mit einem vom Bundestag beschlossenen Gesetz nicht einverstanden, ohne es rundweg abzulehnen, kann er den Vermittlungsausschuss anrufen. Lehnt der Bundesrat ein Gesetz ab, können auch Bundestag oder Bundesregierung den Ausschuss anrufen. Dieser hat 32 Mitglieder. Jedes der 16 Länder stellt einen Vertreter (meist aus der Partei des Ministerpräsidenten). Der Bundestag wählt 16 Mitglieder gemäß der Stärke der Fraktionen. Damit hat der gegenwärtige Ausschuss 17 Vertreter der SPD, 13 der Union und je einen von Grünen und FDP. Die PDS hat kein Ausschussmitglied. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Sinn des Ausschusses ist die Kompromissfindung, nicht die Grundsatzdebatte. Daher muss der Bundesrat bei Anrufung auch konkrete Änderungswünsche liefern. Von der Regierung nimmt in der Regel nur der federführende Minister an den vertraulichen Sitzungen teil. Kommt der Ausschuss zu einem Ergebnis, müssen darüber Bundestag und Bundesrat nochmals abstimmen.

afk.

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