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Politik: Zuwanderung: Verfolgt

Der Schutz so genannter nichtstaatlich und geschlechtsspezifisch Verfolgter ist zum Zankapfel in der Zuwanderungsdebatte geworden. Bisher bekam politisches Asyl nur, wer von staatlicher Seite bedroht war.

Der Schutz so genannter nichtstaatlich und geschlechtsspezifisch Verfolgter ist zum Zankapfel in der Zuwanderungsdebatte geworden. Bisher bekam politisches Asyl nur, wer von staatlicher Seite bedroht war. Künftig sollen auch Menschen, die etwa von in der Heimat herrschenden Klans verfolgt werden und dort nicht mehr sicher sind, in den Schutz einbezogen werden. Gleiches gilt beispielsweise für Frauen aus afrikanischen Ländern, denen zu Hause Beschneidung droht. Das geltende Asylrecht erfasst zwar auch solche Fälle, bietet hier jedoch nur den Status der Duldung ("kleines Asyl") an. Folge ist etwa, dass Betroffene nicht arbeiten dürfen. Das neue Recht beseitigt die Duldung und weist dieser Gruppe einen besseren Aufenthalts-Status zu. Mehr Asylbewerber erwarten Fachleute nicht.

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