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Zuwanderungsrecht: Bundesländer verhängen Abschiebstopp

Mit Blick auf das neue bundesweite Zuwanderungsrecht hat der Großteil der Bundesländer einen Abschiebestopp für künftig Betroffene erlassen - oder will dies tun. Nur Bayern und zwei weitere Länder lehnen einen solchen Schritt ab.

Berlin - Die Bundesregierung will mit der Novellierung des Zuwanderungsgesetzes zehntausenden bisher nur geduldeten Ausländern eine langfristige Aufenthaltserlaubnis ermöglichen - verlangt im Gegenzug aber auch mehr Integration. Die Regelungen eröffnen bis zu 100.000 der zurzeit bundesweit 170.000 geduldeten Ausländer unter bestimmten Bedingungen ein Bleiberecht. Der vor einer Woche vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf muss nun auch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Die Prüfung des Zuwanderungsgesetzes hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart.

Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) hatte mit einem Abschiebestopp vorigen Freitag den Anfang gemacht. Dies geschehe im Vorgriff auf das im Sommer erwartete Inkrafttreten des neuen Gesetzes, sagte er. Diese Maßnahme ergriffen auch Baden-Württemberg, Hamburg, Saarland und Schleswig-Holstein. Nordrhein-Westfalen zögerte zunächst mit Verweis auf eine "enge bundesweite Abstimmung", um heute doch einen Abschiebestopp zu erlassen.

Abschiebestopp auch in Berlin

Auch das Land Berlin will vorsorglich einen Abschiebestopp. Aus formalen Gründen werde der Senat eine entsprechende Regelung voraussichtlich bereits in dieser Woche beschließen, sagte die Sprecherin der Innenverwaltung, Nicola Rothermel. Abschiebungen seien allerdings in diesen Fällen schon nach der bisherigen Regelung sehr unwahrscheinlich gewesen. Entsprechende Pläne wie Berlin haben auch Brandenburg und Sachsen-Anhalt.

Bayern will keinen Abschiebestopp erlassen, da die Staatsregierung diesen für überflüssig hält. "Derjenige, der für ein Bleiberecht in Frage kommt, hat nach dem Kompromiss der Innenminister ohnehin Zeit bis zum September, eine Stelle zu suchen", sagte ein Sprecher von Innenminister Günther Beckstein (CSU). Sachsen und Thüringen sehen keinen Änderungsbedarf bis zum Herbst. Bremen hat laut Innensenat noch keine Entscheidung gefällt. Hessen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern hatten keine Antwort parat. (tso/dpa)

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